Artikel 104 — Delegierte Rechtsakte
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 105 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Folgendes festzulegen:
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 105 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Folgendes festzulegen: