Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015
Über Zahlungsdienste im Binnenmarkt,
zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (Text von Bedeutung für den EWR)Zahlungsdiensterichtlinie – PSD II
- Erwägungsgründe
TITEL I — GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
TITEL II — ZAHLUNGSDIENSTLEISTER
KAPITEL 1 — Zahlungsinstitute
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
- Artikel 5 — Beantragung der Zulassung
- Artikel 6 — Kontrolle der Beteiligung
- Artikel 7 — Anfangskapital
- Artikel 8 — Eigenmittel
- Artikel 9 — Berechnung der Eigenmittel
- Artikel 10 — Sicherungsanforderungen
- Artikel 11 — Erteilung der Zulassung
- Artikel 12 — Mitteilung des Bescheids
- Artikel 13 — Entzug der Zulassung
- Artikel 14 — Eintragung im Herkunftsmitgliedstaat
- Artikel 15 — Register der EBA
- Artikel 16 — Fortbestand der Zulassung
- Artikel 17 — Rechnungslegung und Abschlussprüfung
- Artikel 18 — Tätigkeiten
Abschnitt 2 — Sonstige Anforderungen
Abschnitt 3 — Zuständige Behörden und Beaufsichtigung
- Artikel 22 — Benennung der zuständigen Behörden
- Artikel 23 — Beaufsichtigung
- Artikel 24 — Geheimhaltungspflicht
- Artikel 25 — Rechtsweggarantie
- Artikel 26 — Informationsaustausch
- Artikel 27 — Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden verschiedener Mitgliedstaaten
- Artikel 28 — Antrag auf Ausübung der Niederlassungsfreiheit und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr
- Artikel 29 — Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, die ihr Niederlassungsrecht und das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr ausüben
- Artikel 30 — Maßnahmen bei Nichteinhaltung, einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- Artikel 31 — Begründung und Mitteilung
Abschnitt 4 — Ausnahme
KAPITEL 2 — Gemeinsame Bestimmungen
TITEL III — TRANSPARENZ DER VERTRAGSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONSPFLICHTEN DER ZAHLUNGSDIENSTE
KAPITEL 1 — Allgemeine Vorschriften
KAPITEL 2 — Einzelzahlungen
- Artikel 43 — Anwendungsbereich
- Artikel 44 — Allgemeine vorvertragliche Unterrichtung
- Artikel 45 — Informationen und Vertragsbedingungen
- Artikel 46 — Informationen für Zahler und Zahlungsempfänger nach Auslösung eines Zahlungsauftrags
- Artikel 47 — Informationen für den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers im Falle eines Zahlungsauslösedienstes
- Artikel 48 — Informationen an den Zahler nach Eingang des Zahlungsauftrags
- Artikel 49 — Informationen an den Zahlungsempfänger nach Ausführung des Zahlungsvorgangs
KAPITEL 3 — Rahmenverträge
- Artikel 50 — Anwendungsbereich
- Artikel 51 — Allgemeine Vorabunterrichtung
- Artikel 52 — Informationen und Vertragsbedingungen
- Artikel 53 — Zugänglichkeit der Informationen und der Vertragsbedingungen des Rahmenvertrags
- Artikel 54 — Änderungen der Vertragsbedingungen
- Artikel 55 — Kündigung
- Artikel 56 — Information vor Ausführung einzelner Zahlungsvorgänge
- Artikel 57 — Informationen an den Zahler bei einzelnen Zahlungsvorgängen
- Artikel 58 — Informationen an den Zahlungsempfänger bei einzelnen Zahlungsvorgängen
KAPITEL 4 — Gemeinsame Bestimmungen
TITEL IV — RECHTE UND PFLICHTEN BEI DER ERBRINGUNG UND NUTZUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN
KAPITEL 1 — Gemeinsame Bestimmungen
KAPITEL 2 — Autorisierung von Zahlungsvorgängen
- Artikel 64 — Zustimmung und Widerruf der Zustimmung
- Artikel 65 — Bestätigung der Verfügbarkeit eines Geldbetrags
- Artikel 66 — Vorschriften für den Zugang zum Zahlungskonto im Fall von Zahlungsauslösediensten
- Artikel 67 — Vorschriften für den Zugang zu Zahlungskontoinformationen und deren Nutzung im Fall von Kontoinformationsdiensten
- Artikel 68 — Begrenzung der Nutzung des Zahlungsinstruments und des Zugangs von Zahlungsdienstleistern zu Zahlungskonten
- Artikel 69 — Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente und personalisierte Sicherheitsmerkmale
- Artikel 70 — Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsinstrumente
- Artikel 71 — Anzeige und Korrektur nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
- Artikel 72 — Nachweis der Authentifizierung und Ausführung von Zahlungsvorgängen
- Artikel 73 — Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
- Artikel 74 — Haftung des Zahlers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
- Artikel 75 — Zahlungsvorgänge, bei denen der Betrag nicht im Voraus bekannt ist
- Artikel 76 — Erstattung eines von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs
- Artikel 77 — Verlangen der Erstattung eines von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs
KAPITEL 3 — Ausführung von Zahlungsvorgängen
Abschnitt 1 — Zahlungsaufträge und transferierte Beträge
Abschnitt 2 — Ausführungsfrist und Wertstellungsdatum
- Artikel 82 — Anwendungsbereich
- Artikel 83 — Zahlungsvorgänge mit Übertragung auf ein Zahlungskonto
- Artikel 84 — Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister
- Artikel 85 — Auf ein Zahlungskonto eingezahltes Bargeld
- Artikel 86 — Innerstaatliche Zahlungsvorgänge
- Artikel 87 — Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen
Abschnitt 3 — Haftung
- Artikel 88 — Fehlerhafte Kundenidentifikatoren
- Artikel 89 — Haftung der Zahlungsdienstleister für nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Ausführung von Zahlungsvorgängen
- Artikel 90 — Haftung im Fall von Zahlungsauslösediensten für nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Ausführung von Zahlungsvorgängen
- Artikel 91 — Zusätzliche Entschädigung
- Artikel 92 — Regressanspruch
- Artikel 93 — Ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse
KAPITEL 4 — Datenschutz
KAPITEL 5 — Operationelle und sicherheitsrelevante Risiken und Authentifizierung
KAPITEL 6 — Alternative Streitbeilegungsverfahren
TITEL V — DELEGIERTE RECHTSAKTE UND TECHNISCHE REGULIERUNGSSTANDARDS
TITEL VI — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Artikel 107 — Vollständige Harmonisierung
- Artikel 108 — Überprüfungsklausel
- Artikel 109 — Übergangsbestimmung
- Artikel 110 — Änderungen der Richtlinie 2002/65/EG
- Artikel 111 — Änderungen der Richtlinie 2009/110/EG
- Artikel 112 — Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
- Artikel 113 — Änderung der Richtlinie 2013/36/EG
- Artikel 114 — Aufhebung
- Artikel 115 — Umsetzung
- Artikel 116 — Inkrafttreten
- Artikel 117 — Adressaten
- ANHANG I — ZAHLUNGSDIENSTE
- ANHANG II