Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016
Zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr
und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)Datenschutzgrundverordnung – DSGVO
- Erwägungsgründe
KAPITEL I — Allgemeine Bestimmungen
KAPITEL II — Grundsätze
- Artikel 5 — Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Artikel 6 — Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Artikel 7 — Bedingungen für die Einwilligung
- Artikel 8 — Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
- Artikel 9 — Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Artikel 10 — Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
- Artikel 11 — Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
KAPITEL III — Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 1 — Transparenz und Modalitäten
Abschnitt 2 — Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
Abschnitt 3 — Berichtigung und Löschung
- Artikel 16 — Recht auf Berichtigung
- Artikel 17 — Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)
- Artikel 18 — Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 19 — Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 20 — Recht auf Datenübertragbarkeit
Abschnitt 4 — Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Abschnitt 5 — Beschränkungen
KAPITEL IV — Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 1 — Allgemeine Pflichten
- Artikel 24 — Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
- Artikel 25 — Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Artikel 26 — Gemeinsam Verantwortliche
- Artikel 27 — Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
- Artikel 28 — Auftragsverarbeiter
- Artikel 29 — Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Artikel 30 — Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Artikel 31 — Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2 — Sicherheit personenbezogener Daten
Abschnitt 3 — Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Abschnitt 4 — Datenschutzbeauftragter
Abschnitt 5 — Verhaltensregeln und Zertifizierung
KAPITEL V — Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
- Artikel 44 — Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
- Artikel 45 — Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- Artikel 46 — Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- Artikel 47 — Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
- Artikel 48 — Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
- Artikel 49 — Ausnahmen für bestimmte Fälle
- Artikel 50 — Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
KAPITEL VI — Unabhängige Aufsichtsbehörden
KAPITEL VII — Zusammenarbeit und Kohärenz
KAPITEL VIII — Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
- Artikel 77 — Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Artikel 78 — Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
- Artikel 79 — Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
- Artikel 80 — Vertretung von betroffenen Personen
- Artikel 81 — Aussetzung des Verfahrens
- Artikel 82 — Haftung und Recht auf Schadenersatz
- Artikel 83 — Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
- Artikel 84 — Sanktionen
KAPITEL IX — Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
- Artikel 85 — Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
- Artikel 86 — Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
- Artikel 87 — Verarbeitung der nationalen Kennziffer
- Artikel 88 — Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
- Artikel 89 — Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
- Artikel 90 — Geheimhaltungspflichten
- Artikel 91 — Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften
KAPITEL X — Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
KAPITEL XI — Schlussbestimmungen
- Artikel 94 — Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
- Artikel 95 — Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
- Artikel 96 — Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften
- Artikel 97 — Berichte der Kommission
- Artikel 98 — Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
- Artikel 99 — Inkrafttreten und Anwendung
- Abschluss