Durchführungsbeschluss (EU) 2023/395 der Kommission vom 20. Februar 2023 zur Feststellung der Gleichwertigkeit der von der Republik Aserbaidschan ausgestellten COVID-19-Zertifikate mit den nach der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgestellten Zertifikaten zwecks Erleichterung der Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union (Text von Bedeutung für den EWR)