Durchführungsverordnung (EU) 2022/1463 der Kommission vom 5. August 2022
Zur Festlegung technischer und operativer Spezifikationen des technischen Systems für den grenzüberschreitenden automatisierten Austausch von Nachweisen und zur Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung gemäß der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
ABSCHNITT 1 — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ABSCHNITT 2 — DIENSTE DES OOTS
ABSCHNITT 3 — NACHWEISE ANFORDERNDE BEHÖRDEN
ABSCHNITT 4 — NACHWEISLIEFERANT
ABSCHNITT 5 — PROTOKOLLSYSTEM DES OOTS
ABSCHNITT 6 — GOVERNANCE DES OOTS
ABSCHNITT 7 — TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG
ABSCHNITT 8 — ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN GOVERNANCE-STRUKTUREN
ABSCHNITT 9 — VERANTWORTLICHKEITEN FÜR WARTUNG UND BETRIEB DER KOMPONENTEN DES OOTS
ABSCHNITT 10 — SICHERHEIT
ABSCHNITT 11 — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss