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Über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union
ANHANG II

ANHANG II — SONSTIGE KRITISCHE SEKTOREN

SektorTeilsektorArt der Einrichtung
  1. Post- und Kurierdienste
Anbieter von Postdiensten im Sinne des Artikels 2 Nummer 1a der Richtlinie 97/67/EG, einschließlich Anbieter von Kurierdiensten
  1. Abfallbewirtschaftung
Unternehmen der Abfallbewirtschaftung im Sinne des Artikels 3 Nummer 9 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(1), ausgenommen Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung nicht ihre Hauptwirtschaftstätigkeit ist
  1. Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
Unternehmen im Sinne des Artikels 3 Nummern 9 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates(2), die Stoffe herstellen und mit Stoffen oder Gemischen handeln, und Unternehmen, die Erzeugnisse im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der genannten Verordnung aus Stoffen oder Gemischen produzieren
  1. Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
Lebensmittelunternehmen im Sinne des Artikels 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates(3), die im Großhandel sowie in der industriellen Produktion und Verarbeitung tätig sind
  1. Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
  1. Herstellung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika
Einrichtungen, die Medizinprodukte im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates(4) herstellen, und Einrichtungen, die In-vitro-Diagnostika im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates(5) herstellen, mit Ausnahme der unter Anhang I Nummer 5 fünfter Gedankenstrich dieser Richtlinie aufgeführten Einrichtungen, die Medizinprodukte herstellen
  1. Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 26 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
  1. Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 27 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
  1. Maschinenbau
Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 28 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
  1. Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 29 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
  1. sonstiger Fahrzeugbau
Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 30 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
  1. Anbieter digitaler Dienste
  • Anbieter von Online-Marktplätzen
  • Anbieter von Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke
  1. Forschung
Forschungseinrichtungen