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Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2190 des Rates vom 8. November 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1353 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für die Republik Polen mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern