Delegierte Verordnung (EU) 2021/1722 der Kommission vom 18. Juni 2021
Zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten, die grenzüberschreitend Zahlungsdienste erbringen
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Gegenstand und Geltungsbereich
- Artikel 2 — Zentrale Kontaktstellen
- Artikel 3 — Allgemeine Anforderungen
- Artikel 4 — Einreichen eines Ersuchens um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch
- Artikel 5 — Beantwortung eines Ersuchens um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch
- Artikel 6 — Mitteilung der Absicht, eine Inspektion vor Ort im Aufnahmemitgliedstaat durchzuführen
- Artikel 7 — Verfahren für ein Ersuchen um Durchführung einer Inspektion vor Ort
- Artikel 8 — Mitteilung im Falle einer Zuwiderhandlung oder mutmaßlichen Zuwiderhandlung
- Artikel 9 — Berichterstattung zu Informations- oder statistischen Zwecken und zur Überwachung der Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Titel III und IV der Richtlinie (EU) 2015/2366
- Artikel 10 — Informationen und Daten, die zu Informations- oder statistischen Zwecken zu melden sind
- Artikel 11 — Zusätzliche Informationen und Daten, die zur Überwachung der Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Titel III und IV der Richtlinie (EU) 2015/2366 zu melden sind
- Artikel 12 — Inkrafttreten
- Abschluss
- ANHANG I — Ersuchen um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch
- ANHANG II — Beantwortung eines Ersuchens um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch
- ANHANG III — Mitteilung der Absicht, eine Inspektion vor Ort im Aufnahmemitgliedstaat durchzuführen
- ANHANG IV — Mitteilung einer Zuwiderhandlung oder mutmaßlichen Zuwiderhandlung
- ANHANG V — Formblatt für die Meldung von Daten zu Informations- und statistischen Zwecken
- ANHANG VI — Formblatt für die Meldung von Daten zur Überwachung der Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Titel III und IV der Richtlinie (EU) 2015/2366