Verordnung (EU) 2021/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021
Zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung
- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — FINANZ- UND DURCHFÜHRUNGSRAHMEN
ABSCHNITT 1 — Gemeinsame Bestimmungen
ABSCHNITT 2 — Unterstützung und Durchführung in geteilter Mittelverwaltung
- Artikel 9 — Anwendungsbereich
- Artikel 10 — Haushaltsmittel
- Artikel 11 — Vorfinanzierung
- Artikel 12 — Kofinanzierungssätze
- Artikel 13 — Programme der Mitgliedstaaten
- Artikel 14 — Halbzeitüberprüfung
- Artikel 15 — Spezifische Maßnahmen
- Artikel 16 — Betriebskostenunterstützung
- Artikel 17 — Betriebskostenunterstützung für die Transit-Sonderregelung
- Artikel 18 — Verwaltungsüberprüfungen und Prüfungen der von internationalen Organisationen durchgeführten Projekte
ABSCHNITT 3 — Unterstützung und Durchführung im Wege der direkten oder indirekten Mittelverwaltung
ABSCHNITT 4 — Unterstützung und Durchführung im Wege der geteilten, direkten oder indirekten Mittelverwaltung
ABSCHNITT 5 — Überwachung, Berichterstattung und Evaluierung
KAPITEL III — ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG I — Kriterien für die zuweisung von mitteln für die programme der mitgliedstaaten
- ANHANG II — Durchführungsmassnahmen
- ANHANG III — Gegenstand der unterstützung
- ANHANG IV — Maßnahmen, die für höhere kofinanzierungssätze gemäß artikel 12 absatz 3 und artikel 13 absatz 17 in betracht kommen
- ANHANG V — ZENTRALE LEISTUNGSINDIKATOREN IM SINNE DES ARTIKELS 27 ABSATZ 1
- ANHANG VI — VORHABEN
- ANHANG VII — AUSGABEN, DIE FÜR DIE BETRIEBSKOSTENUNTERSTÜTZUNG IN BETRACHT KOMMEN
- ANHANG VIII — OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN GEMÄß ARTIKEL 27 ABSATZ 3