Verordnung(EU) 2021/1147des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021
Zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Artikel 1 — Gegenstand
- Artikel 2 — Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 — Ziele des Fonds
- Artikel 4 — Partnerschaft
- Artikel 5 — Umfang der Unterstützung
- Artikel 6 — Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung
- Artikel 7 — Mit dem Fonds assoziierte Drittländer
- Artikel 8 — Schutz der finanziellen Interessen der Union
KAPITEL II — FINANZ- UND DURCHFÜHRUNGSRAHMEN
ABSCHNITT 1 — Gemeinsame Bestimmungen
ABSCHNITT 2 — Unterstützung und Durchführung in geteilter Mittelverwaltung
- Artikel 12 — Anwendungsbereich
- Artikel 13 — Haushaltsmittel
- Artikel 14 — Vorfinanzierung
- Artikel 15 — Kofinanzierungssätze
- Artikel 16 — Programme der Mitgliedstaaten
- Artikel 17 — Halbzeitüberprüfung
- Artikel 18 — Spezifische Maßnahmen
- Artikel 19 — Mittel für die Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen
- Artikel 20 — Mittel für die Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, oder von Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde
- Artikel 21 — Betriebskostenunterstützung
- Artikel 22 — Verwaltungsüberprüfungen und Prüfungen von Projekten, die von internationalen Organisationen durchgeführt werden
ABSCHNITT 3 — Unterstützung und Durchführung im Wege der direkten oder indirekten Mittelverwaltung
- Artikel 23 — Anwendungsbereich
- Artikel 24 — Förderfähige Stellen
- Artikel 25 — Unionsmaßnahmen
- Artikel 26 — Europäisches Migrationsnetzwerk
- Artikel 27 — Mischfinanzierungsmaßnahmen
- Artikel 28 — Technische Hilfe auf Initiative der Kommission
- Artikel 29 — Prüfungen
- Artikel 30 — Information, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
ABSCHNITT 4 — Unterstützung und Durchführung im Wege der geteilten, der direkten oder der indirekten Mittelverwaltung
ABSCHNITT 5 — Begleitung, Berichterstattung und Bewertung
KAPITEL III — ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG I — KRITERIEN FÜR DIE ZUWEISUNG VON MITTELN FÜR DIE PROGRAMME DER MITGLIEDSTAATEN
- ANHANG II — DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN
- ANHANG III — UMFANG DER UNTERSTÜTZUNG
- ANHANG IV — MASSNAHMEN, DIE FÜR EINE HÖHERE KOFINANZIERUNG GEMÄSS ARTIKEL 15 ABSATZ 3 UND ARTIKEL 16 ABSATZ 9 IN BETRACHT KOMMEN
- ANHANG V — ZENTRALE LEISTUNGSINDIKATOREN IM SINNE DES ARTIKELS 33 ABSATZ 1
- ANHANG VI — INTERVENTIONSARTEN
- ANHANG VII — AUSGABEN, DIE FÜR EINE BETRIEBSKOSTENUNTERSTÜTZUNG IN BETRACHT KOMMEN
- ANHANG VIII — OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN GEMÄSS ARTIKEL 33 ABSATZ 3