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Beschluss (EU) 2021/1074
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Abschluss
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Beschluss (EU) 2021/1074
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Erwägungsgründe
Artikel 1 — Begriffsbestimmungen
Artikel 2 — Feststellung des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände
Artikel 3 — Aufhebung
Artikel 4 — Inkrafttreten
Abschluss
Zeitachse
Veröffentlicht am: 30. Jun. 2021
In Kraft seit: 28. Jun. 2021
Verabschiedet durch
Europäische Zentralbank
Basiert auf:
AEU-Vertrag
Korrigiert von:
Berichtigung (01)
Ersetzt:
Entscheidung 2020/1306
Zitiert:
Verordnung (EU) Nr. 468/2014
Verordnung (EU) 2019/876
Verordnung (EU) 2020/873
Verordnung (EU) 2021/378
Schlagwörter
europäische Bankenunion
finanzielles Risiko
Kreditinstitut
Kapitalanlagegesellschaft
Geldversorgung
Coronavirus-Erkrankung
Finanzaufsicht
Finanzbestimmung
Epidemie
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Beschluss (EU) 2021/1074
Status
Über den vorübergehenden Ausschluss bestimmter Risikopositionen gegenüber Zentralbanken aus der Gesamtrisikopositionsmessgröße angesichts der COVID-19-Pandemie
Abschluss
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Abschluss
Geschehen zu Frankfurt am Main am
18. Juni 2021
.
Die Präsidentin der EZB
Christine LAGARDE
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Versionen / Datum
18. Jun. 2021