Delegierte Verordnung (EU) 2020/1303 der Kommission vom 14. Juli 2020
Zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Kriterien, die die ESMA bei der Feststellung, ob eine in einem Drittstaat niedergelassene zentrale Gegenpartei für die Finanzstabilität der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten Systemrelevanz hat oder wahrscheinlich erlangen wird, berücksichtigen sollte
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Art, Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit einer CCP
- Artikel 2 — Auswirkungen des Ausfalls oder einer Unterbrechung der Tätigkeit einer CCP
- Artikel 3 — Struktur der Clearingmitglieder der CCP
- Artikel 4 — Alternative Clearingdienste von anderen CCPs
- Artikel 5 — Beziehungen, wechselseitige Abhängigkeiten oder sonstige Interaktionen der CCP
- Artikel 6 — Indikatoren für die Mindestexposition von in der Union niedergelassenen Clearingmitgliedern und Kunden gegenüber der CCP
- Artikel 7 — Inkrafttreten
- Abschluss