Artikel 12 — Evaluierungsverfahren
- Nach Prüfung anhand der Förderfähigkeitskriterien evaluiert die Kommission die eingereichten Vorschläge nach dem Verfahren gemäß Artikel 200 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046.
- Der Zuschlag wird zunächst dem Antrag mit dem niedrigsten Preis und anschließend den aufsteigend nach dem Preis geordneten Anträgen erteilt, außer wenn gemäß Artikel 21 andere Vergabekriterien angewandt werden.