Artikel 1 — Gegenstand
In dieser Verordnung werden die notwendigen Bestimmungen für die Einrichtung und Funktionsweise des Finanzierungsmechanismus der Union für erneuerbare Energie (im Folgenden Mechanismus) festgelegt.
In dieser Verordnung werden die notwendigen Bestimmungen für die Einrichtung und Funktionsweise des Finanzierungsmechanismus der Union für erneuerbare Energie (im Folgenden Mechanismus) festgelegt.