Beschluss (EU) 2020/503 der Kommission vom 3. April 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/312/EU zwecks Verlängerung der Ausnahme für Zinkoxid zwecks dessen Einsatz als Konservierungsmittelstabilisator für die „Topf-Konservierung“ und die Konservierung von „Abtönpasten“ (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 1979) (Text von Bedeutung für den EWR)