Durchführungsverordnung (EU) 2019/2130 der Kommission vom 25. November 2019
Zur Festlegung ausführlicher Vorschriften über die während und nach Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei Tieren und Waren, die amtlichen Kontrollen an den Grenzkontrollstellen unterliegen, vorzunehmenden Handlungen
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Gegenstand und Anwendungsbereich
- Artikel 2 — Ausführliche Vorschriften für Dokumentenprüfungen
- Artikel 3 — Ausführliche Vorschriften für Nämlichkeitskontrollen
- Artikel 4 — Ausführliche Vorschriften für Warenuntersuchungen
- Artikel 5 — Nach Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen vorzunehmende Handlungen
- Artikel 6 — Aufhebungen
- Artikel 7 — Inkrafttreten und Geltungsbeginn
- Abschluss
- ANHANG I — Ausführliche Vorschriften für die während der Warenuntersuchungen bei Tieren nach Artikel 4 Absatz 3 vorzunehmende Handlungen
- ANHANG II — Ausführliche Vorschriften für die während der Warenuntersuchungen bei Waren nach Artikel 4 Absatz 4 vorzunehmenden Handlungen
- ANHANG III — Ausführliche Vorschriften für die während der Warenuntersuchungen bei Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen nach Artikel 4 Absatz 6 vorzunehmenden Handlungen