Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission vom 12. März 2019
Zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters (Text von Bedeutung für den EWR.)
- Erwägungsgründe
TITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL 1 — Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
KAPITEL 2 — Das Registersystem
KAPITEL 3 — Konten
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften für alle Konten
Abschnitt 2 — Eröffnung und Aktualisierung von Konten
- Artikel 12 — Eröffnung von vom Zentralverwalter verwalteten Konten
- Artikel 13 — Eröffnung eines Sicherheitenkontos für die Lieferung versteigerte Zertifikate im Unionsregister
- Artikel 14 — Eröffnung von Anlagenbetreiberkonten im Unionsregister
- Artikel 15 — Eröffnung von Luftfahrzeugbetreiberkonten im Unionsregister
- Artikel 16 — Eröffnung von Händlerkonten im Unionsregister
- Artikel 17 — Eröffnung nationaler Besitzkonten im Unionsregister
- Artikel 18 — Registrierung von Prüfstellen im Unionsregister
- Artikel 19 — Ablehnung einer Kontoeröffnung oder der Registrierung einer Prüfstelle
- Artikel 20 — Bevollmächtigte
- Artikel 21 — Ernennung und Zulassung von Bevollmächtigten
- Artikel 22 — Aktualisierung der Kontoangaben und der Angaben über Bevollmächtigte
- Artikel 23 — Liste der Vertrauenskonten
Abschnitt 3 — Schließung von Konten
- Artikel 24 — Schließung von Konten
- Artikel 25 — Schließung von Anlagenbetreiberkonten
- Artikel 26 — Schließung von Luftfahrzeugbetreiberkonten
- Artikel 27 — Streichung von Prüfstellen
- Artikel 27a — Schließung des ESR-Erfüllungskontos
- Artikel 28 — Schließung von Konten und Amtsenthebung von Bevollmächtigten auf Initiative des Verwalters
- Artikel 29 — Positiver Kontostand bei Kontoschließung
Abschnitt 4 — Sperrung des Kontozugangs
TITEL II — BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DAS UNIONSREGISTER DES EU-EMISSIONSHANDELSSYSTEMS
KAPITEL 1 — Geprüfte Emissionen und Erfüllung
KAPITEL 2 — Transaktionen
Abschnitt 1 — Allgemeines
Abschnitt 2 — Generierung von Zertifikaten
Abschnitt 3 — Kontoübertragungen vor Versteigerungen und vor der Zuteilung
- Artikel 38 — Übertragung zu versteigernder allgemeiner Zertifikate
- Artikel 39 — Übertragung kostenlos zuzuteilender allgemeiner Zertifikate
- Artikel 40 — Übertragung zu versteigernder Luftverkehrszertifikate
- Artikel 41 — Übertragung kostenlos zuzuteilender Luftverkehrszertifikate
- Artikel 42 — Übertragung von Luftverkehrszertifikaten in die Sonderreserve
- Artikel 43 — Übertragung allgemeiner Zertifikate auf das EU-Gesamtkonto
- Artikel 44 — Übertragung von Luftverkehrszertifikaten auf das EU-Gesamtkonto für Luftverkehrszertifikate
- Artikel 45 — Löschung von Luftverkehrszertifikaten
Abschnitt 4 — Zuteilung an ortsfeste Anlagen
Abschnitt 5 — Zuteilung an Luftfahrzeugbetreiber
Abschnitt 6 — Versteigerung
Abschnitt 7 — Handel
Abschnitt 8 — Abgabe von Zertifikaten
Abschnitt 9 — Löschung von Zertifikaten
Abschnitt 10 — Rückgängigmachung von Transaktionen
KAPITEL 3 — Verknüpfungen mit anderen Handelssystemen für Treibhausgasemissionen
TITEL IIA — BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERBUCHUNGSTRANSAKTIONEN GEMÄẞ DEN VERORDNUNGEN (EU) 2018/842 UND (EU) 2018/841
KAPITEL 1 — Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2018/842
- Artikel 59a — Generierung von AEAs
- Artikel 59b — Einheiten der jährlichen Emissionszuweisung
- Artikel 59c — Übertragung von AEAs auf die einzelnen ESR-Erfüllungskonten
- Artikel 59d — Erfassung der relevanten Treibhausgasemissionsdaten
- Artikel 59e — Berechnung des Kontostands des ESR-Erfüllungskontos
- Artikel 59f — Bestimmung des Werts des Erfüllungsstatus
- Artikel 59g — Anwendung von Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2018/842
- Artikel 59h — Inanspruchnahme der Flexibilitätsregelung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2018/842
- Artikel 59i — Vorwegnahme von AEAs (Borrowing)
- Artikel 59j — Übertrag von AEAs auf nachfolgende Zeiträume (Banking)
- Artikel 59k — Nutzung von Einheiten für die flächengestützte Emissionsminderung
- Artikel 59l — Ex-ante-Übertragungen einer jährlichen Emissionszuweisung eines Mitgliedstaats
- Artikel 59m — Übertragungen nach der Berechnung des Kontostands des ESR-Erfüllungskontos
- Artikel 59n — Sicherheitsreserve
- Artikel 59o — Erste Verteilung der Sicherheitsreserve
- Artikel 59p — Zweite Verteilung der Sicherheitsreserve
- Artikel 59q — Anpassungen
- Artikel 59r — Übertragung von zuvor auf einen anderen Zeitraum übertragenen AEAs
- Artikel 59s — Ausführung und Rückgängigmachung von Übertragungen
TITEL III — GEMEINSAME TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
KAPITEL 1 — Technische Anforderungen an das Unionsregister und das EUTL
Abschnitt 1 — Zugänglichkeit
Abschnitt 2 — Sicherheit und Authentifizierung
- Artikel 62 — Authentifizierung des Unionsregisters
- Artikel 63 — Zugang zu Konten im Unionsregister
- Artikel 64 — Authentifizierung und Autorisierung im Unionsregister
- Artikel 65 — Sperrung des Zugangs aufgrund eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften oder aufgrund eines Sicherheitsrisikos
- Artikel 66 — Sperre des Zugangs zu Zertifikaten bei Verdacht auf betrügerische Transaktionen
- Artikel 67 — Zusammenarbeit mit den relevanten zuständigen Behörden und Benachrichtigung im Falle von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder schweren Straftaten
- Artikel 68 — Aussetzung von Vorgängen
- Artikel 69 — Aussetzung von Verknüpfungsabkommen
Abschnitt 3 — Automatisierte Prüfung, Aufzeichnung und Abschluss von Vorgängen
Abschnitt 4 — Spezifikationen und Änderungsmanagement
KAPITEL 2 — Aufzeichnungen, Berichterstattung, Vertraulichkeit und Gebühren
TITEL IV — ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG I
- ANHANG II — Auflagen und Bedingungen
- ANHANG III — Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben
- ANHANG IV — Für die Eröffnung eines Lieferkontos für versteigerte Zertifikate oder eines Händlerkontos zu übermittelnde Angaben
- ANHANG V — Für die Registrierung von Prüfstellen zusätzlich zu übermittelnde Angaben
- ANHANG VI — Für die Eröffnung eines Anlagenbetreiberkontos zu übermittelnde Angaben
- ANHANG VII — Für die Eröffnung eines Luftfahrzeugbetreiberkontos zu übermittelnde Angaben
- ANHANG VIII — Dem Kontoverwalter zu übermittelnde Angaben zu Bevollmächtigten
- ANHANG IX — Formulare für die Übermittlung der Jahresemissionsdaten
- ANHANG X — Nationale Zuteilungstabelle
- ANHANG XI — Nationale Zuteilungstabelle für Luftverkehrszertifikate
- ANHANG XII — Auktionstabelle
- ANHANG XIII — Berichtspflichten des Zentralverwalters