Delegierte Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission vom 14. März 2019
Zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufmachung, des Inhalts, der Prüfung und der Billigung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist,
und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL II — INHALT DES PROSPEKTS
ABSCHNITT 1 — Mindestangaben in den Registrierungsformularen
- Artikel 2 — Registrierungsformular für Dividendenwerte
- Artikel 3 — Einheitliches Registrierungsformular
- Artikel 4 — Registrierungsformular für Sekundäremissionen von Dividendenwerten
- Artikel 5 — Registrierungsformular für Anteilsscheine von Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs
- Artikel 6 — Registrierungsformular für Zertifikate, die Aktien vertreten
- Artikel 7 — Registrierungsformular für Nichtdividendenwerte für Kleinanleger
- Artikel 8 — Registrierungsformular für Nichtdividendenwerte für Großanleger
- Artikel 9 — Registrierungsformular für Sekundäremissionen von Nichtdividendenwerten
- Artikel 10 — Registrierungsformular für forderungsbesicherte Wertpapiere (Asset backed securities/ABS)
- Artikel 11 — Registrierungsformular für Nichtdividendenwerte, die von Drittländern und deren regionalen und lokalen Gebietskörperschaften begeben werden
ABSCHNITT 2 — Mindestangaben in der Wertpapierbeschreibung
- Artikel 12 — Wertpapierbeschreibung für Dividendenwerte oder Anteilsscheine, die von Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs ausgegeben werden
- Artikel 13 — Wertpapierbeschreibung für Sekundäremissionen von Dividendenwerten oder Anteilsscheinen, die von Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs ausgegeben werden
- Artikel 14 — Wertpapierbeschreibung für Zertifikate, die Aktien vertreten
- Artikel 15 — Wertpapierbeschreibung für Nichtdividendenwerte für Kleinanleger
- Artikel 16 — Wertpapierbeschreibung für Nichtdividendenwerte für Großanleger
- Artikel 17 — Wertpapierbeschreibung für Sekundäremissionen von Nichtdividendenwerten
ABSCHNITT 3 — Im Prospekt zu liefernde zusätzliche Angaben
- Artikel 18 — Komplexe finanztechnische Vorgeschichte und bedeutende finanzielle Verpflichtungen von Dividendenwertemittenten
- Artikel 19 — Wertpapiere, die in Aktien wandel- oder umtauschbar sind
- Artikel 20 — Wertpapiere, die zu an einen Basiswert gekoppelten Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen führen
- Artikel 21 — Forderungsbesicherte Wertpapiere (Asset backed securities/ABS)
- Artikel 22 — Garantien
- Artikel 23 — Zustimmung
KAPITEL III — AUFMACHUNG DES PROSPEKTS
KAPITEL IV — DER EU-WACHSTUMSPROSPEKT
- Artikel 28 — Registrierungsformular beim EU-Wachstumsprospekt für Dividendenwerte
- Artikel 29 — Registrierungsformular beim EU-Wachstumsprospekt für Nichtdividendenwerte
- Artikel 30 — Wertpapierbeschreibung beim EU-Wachstumsprospekt für Dividendenwerte
- Artikel 31 — Wertpapierbeschreibung beim EU-Wachstumsprospekt für Nichtdividendenwerte
- Artikel 32 — Aufmachung des EU-Wachstumsprospekts
- Artikel 33 — Spezielle Zusammenfassung für den EU-Wachstumsprospekt
- Artikel 34 — Nachträge zur speziellen Zusammenfassung des EU-Wachstumsprospekts
KAPITEL V — PRÜFUNG UND BILLIGUNG DES PROSPEKTS UND ÜBERPRÜFUNG DES EINHEITLICHEN REGISTRIERUNGSFORMULARS
- Artikel 35 — Umfang der Prüfung
- Artikel 36 — Kriterien für die Prüfung der Vollständigkeit der im Prospekt enthaltenen Angaben
- Artikel 37 — Kriterien für die Prüfung der Verständlichkeit der im Prospekt enthaltenen Angaben
- Artikel 38 — Kriterien für die Prüfung der Kohärenz der im Prospekt enthaltenen Angaben
- Artikel 39 — Prüfung der im Prospekt bestimmter Kategorien von Emittenten enthaltenen Angaben
- Artikel 40 — Zusätzliche Kriterien für die Prüfung der Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit der im Prospekt enthaltenen Angaben
- Artikel 41 — Verhältnismäßiger Ansatz bei der Prüfung von Prospektentwürfen und der Überprüfung des einheitlichen Registrierungsformulars
- Artikel 42 — Einreichung eines Antrags auf Billigung eines Prospektentwurfs oder Hinterlegung eines einheitlichen Registrierungsformulars oder diesbezüglicher Änderungen
- Artikel 43 — Änderungen an einem Prospektentwurf während des Billigungsverfahrens
- Artikel 44 — Antrag auf Billigung des endgültigen Prospektentwurfs
- Artikel 45 — Bestätigung des Eingangs eines Antrags auf Billigung eines Prospektentwurfs oder der Hinterlegung eines einheitlichen Registrierungsformulars oder einer diesbezüglichen Änderung und Bearbeitung eines Antrags auf Billigung eines Prospektentwurfs
KAPITEL VI — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- LISTE DER ANHÄNGE — TEIL A
- ANHANG I
- ANHANG 2
- ANHANG 3
- ANHANG 4
- ANHANG 5
- ANHANG 6
- ANHANG 7
- ANHANG 8
- ANHANG 9
- ANHANG 10
- ANHANG 11
- ANHANG 12
- ANHANG 13
- ANHANG 14
- ANHANG 15
- ANHANG 16
- ANHANG 17
- ANHANG 18
- ANHANG 19
- ANHANG 20
- ANHANG 21
- ANHANG 22
- ANHANG 23
- ANHANG 24
- ANHANG 25
- ANHANG 26
- ANHANG 27
- ANHANG 28 — WEITERE ANGABEN IN DEN ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN
- ANHANG 29 — VERZEICHNIS BESTIMMTER KATEGORIEN VON EMITTENTEN