Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission vom 12. März 2019
Über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme
- Erwägungsgründe
KAPITEL I — Allgemeine Bestimmungen
KAPITEL II — Für den Betrieb in der offenen oder speziellen Kategorie auf der Grundlage einer Betriebserklärung bestimmte UAS, Zusatzbausätze mit einem Klassen-Identifizierungskennzeichen und Zusatzgeräte für die Fernidentifikation
ABSCHNITT 1 — Anforderungen an die Erzeugnisse
ABSCHNITT 2 — Pflichten der Wirtschaftsakteure
ABSCHNITT 3 — Konformität des Erzeugnisses
- Artikel 12 — Konformitätsvermutung
- Artikel 13 — Konformitätsbewertungsverfahren
- Artikel 14 — EU-Konformitätserklärung
- Artikel 15 — Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
- Artikel 16 — Vorschiften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung, der Kennnummer der notifizierten Stelle, des Identifizierungskennzeichens der UAS-Klasse und der Kennzeichnung des Schallleistungspegels
- Artikel 17 — Technische Unterlagen
ABSCHNITT 4 — Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- Artikel 18 — Notifizierung
- Artikel 19 — Notifizierende Behörden
- Artikel 20 — Anforderungen an notifizierende Behörden
- Artikel 21 — Informationspflichten in Bezug auf notifizierende Behörden
- Artikel 22 — Anforderungen an notifizierte Stellen
- Artikel 23 — Vermutung der Konformität von notifizierten Stellen
- Artikel 24 — Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
- Artikel 25 — Antrag auf Notifizierung
- Artikel 26 — Notifizierungsverfahren
- Artikel 27 — Kennnummern und Verzeichnis der notifizierten Stellen
- Artikel 28 — Änderung der Notifizierungen
- Artikel 29 — Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen
- Artikel 30 — Operative Pflichten der notifizierten Stellen
- Artikel 31 — Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen
- Artikel 32 — Meldepflicht der notifizierten Stellen
- Artikel 33 — Erfahrungsaustausch
- Artikel 34 — Koordinierung der notifizierten Stellen
ABSCHNITT 5 — Überwachung des Unionsmarkts, Kontrolle der Erzeugnisse, die auf den Unionsmarkt gelangen und Schutzklauselverfahren der Union
- Artikel 35 — Marktüberwachung und Kontrolle der auf den Unionsmarkt gelangenden Erzeugnisse
- Artikel 36 — Verfahren auf nationaler Ebene zum Umgang mit Erzeugnissen, die ein Risiko darstellen
- Artikel 37 — Schutzklauselverfahren der Union
- Artikel 38 — Konforme Erzeugnisse, die ein Risiko darstellen
- Artikel 39 — Formale Nichtkonformität
KAPITEL III — Anforderungen an UAS, die in den Kategorien zulassungspflichtig und speziell betrieben werden, sofern sie nicht unter eine Erklärung fallen
KAPITEL IV — UAS-Betreiber aus Drittländern
KAPITEL V — Schlussbestimmungen
- Abschluss
- ANHANG — TEIL 1