Delegierte Verordnung (EU) 2019/807 der Kommission vom 13. März 2019
Zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Bestimmung der Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungs
änderungen, in deren Fall eine wesentliche Ausdehnung der Produktionsflächen auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand zu beobachten ist, und die Zertifizierung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Gegenstand
- Artikel 2 — Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 — Kriterien für die Bestimmung der Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen, in deren Fall eine wesentliche Ausdehnung der Produktionsflächen auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand zu beobachten ist
- Artikel 4 — Allgemeine Kriterien für die Zertifizierung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen
- Artikel 5 — Dem Zusätzlichkeitsprinzip entsprechende Maßnahmen
- Artikel 6 — Audit- und Überprüfungsanforderungen für die Zertifizierung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen
- Artikel 7 — Überwachung und Überprüfung
- Artikel 8 — Inkrafttreten
- Abschluss
- ANHANG