Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019
Zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union
- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Gegenstand und Anwendungsbereich
- Artikel 2 — Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 — Überprüfungsmechanismen der Mitgliedstaaten
- Artikel 4 — Faktoren, die von den Mitgliedstaaten oder der Kommission berücksichtigt werden können
- Artikel 5 — Jährliche Berichterstattung
- Artikel 6 — Kooperationsmechanismus im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen, die einer Überprüfung unterzogen werden
- Artikel 7 — Kooperationsmechanismus im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen, die keiner Überprüfung unterzogen werden
- Artikel 8 — Ausländische Direktinvestitionen, die voraussichtlich Projekte oder Programme von Unionsinteresse beeinträchtigen
- Artikel 9 — Informationsanforderungen
- Artikel 10 — Vertraulichkeit der übermittelten Informationen
- Artikel 11 — Kontaktstellen
- Artikel 12 — Expertengruppe für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union
- Artikel 13 — Internationale Zusammenarbeit
- Artikel 14 — Verarbeitung personenbezogener Daten
- Artikel 15 — Bewertung
- Artikel 16 — Ausübung der Befugnisübertragung
- Artikel 17 — Inkrafttreten
- Abschluss
- ANHANG — Auflistung der in Artikel 8 Absatz 3 genannten Projekte oder Programme von Unionsinteresse