Durchführungsverordnung (EU) 2019/363 der Kommission vom 13. Dezember 2018
Zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf das Format und die Häufigkeit der Meldung der Einzelheiten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften an Transaktionsregister gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates
und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1247/2012 der Kommission im Hinblick auf die Verwendung von Codes für die Meldung von Derivatekontrakten (Text von Bedeutung für den EWR.)- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Datenstandards und -formate für die Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
- Artikel 2 — Identifizierung von Gegenparteien und anderen juristischen Personen
- Artikel 3 — Eindeutige Transaktionskennung
- Artikel 4 — Seite der Gegenpartei
- Artikel 5 — Häufigkeit der Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
- Artikel 6 — Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1247/2012
- Artikel 7 — Inkrafttreten
- Abschluss
- ANHANG I — Formate für Meldungen der Einzelheiten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß Artikel 4 Absätze 1 und 5 der Verordnung (EU) 2015/2365
- ANHANG II