Durchführungsverordnung (EU) 2019/296 der Kommission vom 20. Februar 2019
Zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2286 zur Festlegung detaillierter Vorschriften über die Anwendung der Regelung der angemessenen Nutzung und über die Methode zur Prüfung der Tragfähigkeit der Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge sowie über den von Roaminganbietern für diese Prüfung zu stellenden Antrag (Text von Bedeutung für den EWR.)