Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019
Über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen
und zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG, 2009/65/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU und 2014/65/EU (Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
TITEL I — GEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
TITEL II — ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
- Artikel 4 — Benennung und Befugnisse der zuständigen Behörden
- Artikel 5 — Ermessensspielraum der zuständigen Behörden bei der Anwendung der Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierfirmen
- Artikel 6 — Innerstaatliche Zusammenarbeit
- Artikel 7 — Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Finanzaufsichtssystems
- Artikel 8 — Unionsweite Dimension der Aufsicht
TITEL III — ANFANGSKAPITAL
TITEL IV — BEAUFSICHTIGUNG
KAPITEL 1 — Grundsätze der Beaufsichtigung
Abschnitt 1 — Zuständigkeiten und Pflichten der Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaaten
Abschnitt 2 — Geheimhaltung und Berichterstattungspflicht
Abschnitt 3 — Sanktionen, Ermittlungsbefugnisse und Rechtsmittel
- Artikel 18 — Verwaltungssanktionen und sonstige Verwaltungsmaßnahmen
- Artikel 19 — Ermittlungsbefugnisse
- Artikel 20 — Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und anderen Verwaltungsmaßnahmen
- Artikel 21 — Meldung von Sanktionen an die EBA
- Artikel 22 — Meldung von Verstößen
- Artikel 23 — Rechtsmittel
KAPITEL 2 — Überprüfungsverfahren
Abschnitt 1 — Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals und interne Risikobewertung
Abschnitt 2 — Interne Unternehmensführung, Transparenz, Behandlung von Risiken und Vergütung
- Artikel 25 — Anwendungsbereich dieses Abschnitts
- Artikel 26 — Interne Unternehmensführung
- Artikel 27 — Länderspezifische Berichterstattung
- Artikel 28 — Funktion des Leitungsorgans im Rahmen des Risikomanagements
- Artikel 29 — Behandlung von Risiken
- Artikel 30 — Vergütungspolitik
- Artikel 31 — Wertpapierfirmen, denen eine außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln gewährt wird
- Artikel 32 — Variable Vergütung
- Artikel 33 — Vergütungsausschuss
- Artikel 34 — Überwachung der Vergütungspolitik
- Artikel 35 — Bericht der EBA über Umwelt , Sozial- und Unternehmensführungsrisiken
Abschnitt 3 — Aufsichtliches Überprüfungs- und Bewertungsverfahren
Abschnitt 4 — Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse
- Artikel 38 — Aufsichtsmaßnahmen
- Artikel 39 — Aufsichtsbefugnisse
- Artikel 40 — Zusätzliche Eigenmittelanforderung
- Artikel 41 — Empfehlungen zu zusätzlichen Eigenmitteln
- Artikel 42 — Besondere Liquiditätsanforderungen
- Artikel 43 — Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
- Artikel 44 — Veröffentlichungspflichten
- Artikel 45 — Pflicht zur Unterrichtung der EBA
KAPITEL 3 — Beaufsichtigung von Wertpapierfirmengruppen
Abschnitt 1 — Beaufsichtigung von Wertpapierfirmengruppen auf konsolidierter Basis und Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
Section 2 — Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften
- Artikel 51 — Einbeziehung von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
- Artikel 52 — Eignung der Direktoren
- Artikel 53 — Gemischte Holdinggesellschaften
- Artikel 54 — Sanktionen
- Artikel 55 — Bewertung der Aufsicht in Drittländern und andere Aufsichtstechniken
- Artikel 56 — Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden von Drittländern
TITEL V — VERÖFFENTLICHUNGEN DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN
TITEL VI — DELEGIERTE RECHTSAKTE
TITEL VII — ÄNDERUNG ANDERER RICHTLINIEN
TITEL VIII — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss