Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1958 der Kommission vom 25. November 2019
Über die Abweichung von der gegenseitigen Anerkennung in Bezug auf die Zulassung eines Hydrogencyanid enthaltenden Biozidprodukts durch Polen gemäß Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 8346) (Nur der polnische Text ist verbindlich)