Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1741 der Kommission vom 23. September 2019
Zur Festlegung, in welcher Form und mit welcher Häufigkeit die Mitgliedstaaten Daten für die Berichterstattung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters
und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG des Rates zu übermitteln haben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 6745) (Text von Bedeutung für den EWR)