Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018
Zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr
und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (Text von Bedeutung für den EWR.)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
- Artikel 4 — Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Artikel 5 — Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Artikel 6 — Verarbeitung zu einem anderen kompatiblen Zweck
- Artikel 7 — Bedingungen für die Einwilligung
- Artikel 8 — Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
- Artikel 9 — Übermittlungen personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind
- Artikel 10 — Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Artikel 11 — Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
- Artikel 12 — Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
- Artikel 13 — Garantien in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
KAPITEL III — RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
ABSCHNITT 1 — Transparenz und Modalitäten
ABSCHNITT 2 — Informationspflicht und Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten
ABSCHNITT 3 — Berichtigung und Löschung
- Artikel 18 — Recht auf Berichtigung
- Artikel 19 — Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)
- Artikel 20 — Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 21 — Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 22 — Recht auf Datenübertragbarkeit
ABSCHNITT 4 — Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
ABSCHNITT 5 — Beschränkungen
KAPITEL IV — VERANTWORTLICHER UND AUFTRAGSVERARBEITER
ABSCHNITT 1 — Allgemeine Pflichten
- Artikel 26 — Verantwortung des Verantwortlichen
- Artikel 27 — Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Artikel 28 — Gemeinsam Verantwortliche
- Artikel 29 — Auftragsverarbeiter
- Artikel 30 — Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Artikel 31 — Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Artikel 32 — Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
ABSCHNITT 2 — Sicherheit personenbezogener Daten
ABSCHNITT 3 — Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation
ABSCHNITT 4 — Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
ABSCHNITT 5 — Unterrichtung und legislative Konsultation
ABSCHNITT 6 — Datenschutzbeauftragter
KAPITEL V — ÜBERMITTLUNGEN PERSONENBEZOGENER DATEN AN DRITTLÄNDER ODER INTERNATIONALE ORGANISATIONEN
- Artikel 46 — Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
- Artikel 47 — Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- Artikel 48 — Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- Artikel 49 — Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
- Artikel 50 — Ausnahmen für bestimmte Fälle
- Artikel 51 — Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
KAPITEL VI — EUROPÄISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
- Artikel 52 — Europäischer Datenschutzbeauftragter
- Artikel 53 — Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Artikel 54 — Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und finanzielle Mittel
- Artikel 55 — Unabhängigkeit
- Artikel 56 — Verschwiegenheitspflicht
- Artikel 57 — Aufgaben
- Artikel 58 — Befugnisse
- Artikel 59 — Pflicht der Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen
- Artikel 60 — Tätigkeitsbericht
KAPITEL VII — ZUSAMMENARBEIT UND KOHÄRENZ
KAPITEL VIII — RECHTSBEHELFE, HAFTUNG UND SANKTIONEN
- Artikel 63 — Recht auf Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Artikel 64 — Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
- Artikel 65 — Recht auf Schadenersatz
- Artikel 66 — Geldbußen
- Artikel 67 — Vertretung betroffener Personen
- Artikel 68 — Beschwerden des Personals der Union
- Artikel 69 — Sanktionen
KAPITEL IX — VERARBEITUNG OPERATIVER PERSONENBEZOGENER DATEN DURCH EINRICHTUNGEN UND SONSTIGE STELLEN DER UNION BEI DER AUSÜBUNG VON TÄTIGKEITEN, DIE IN DEN ANWENDUNGSBEREICH DES DRITTEN TEILS TITEL V KAPITEL 4 ODER 5 AEUV FALLEN
- Artikel 70 — Anwendungsbereich des Kapitels
- Artikel 71 — Grundsätze für die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten
- Artikel 72 — Rechtmäßigkeit der Verarbeitung operativer personenbezogener Daten
- Artikel 73 — Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
- Artikel 74 — Unterscheidung zwischen operativen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der operativen personenbezogenen Daten
- Artikel 75 — Besondere Verarbeitungsbedingungen
- Artikel 76 — Verarbeitung besonderer Kategorien operativer personenbezogener Daten
- Artikel 77 — Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling
- Artikel 78 — Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- Artikel 79 — Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen
- Artikel 80 — Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Artikel 81 — Einschränkung des Auskunftsrechts
- Artikel 82 — Recht auf Berichtigung oder Löschung operativer personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 83 — Auskunftsrecht in strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfahren
- Artikel 84 — Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Artikel 85 — Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Artikel 86 — Gemeinsam Verantwortliche
- Artikel 87 — Auftragsverarbeiter
- Artikel 88 — Protokollierung
- Artikel 89 — Datenschutz-Folgenabschätzung
- Artikel 90 — Vorherige Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Artikel 91 — Sicherheit der Verarbeitung operativer personenbezogener Daten
- Artikel 92 — Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Artikel 93 — Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- Artikel 94 — Übermittlung operativer personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen
- Artikel 95 — Geheimhaltung von gerichtlichen Ermittlungen und Strafverfahren
KAPITEL X — DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE
KAPITEL XI — ÜBERPRÜFUNG
KAPITEL XII — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss