Durchführungsverordnung (EU) 2018/1624 der Kommission vom 23. Oktober 2018
Zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf Verfahren, Standardformulare und Meldebögen für die Bereitstellung von Informationen für die Erstellung von Abwicklungsplänen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen gemäß der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1066 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR.)- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Gegenstand
- Artikel 2 — Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 — Bereitstellung der wichtigsten Informationen für die Erstellung von Einzelunternehmen- und Gruppenabwicklungsplänen
- Artikel 4 — Konsolidierung der Angaben
- Artikel 5 — Häufigkeit, Meldestichtage und Einreichungstermine
- Artikel 6 — Format für die Übermittlung der Angaben
- Artikel 7 — Bereitstellung weiterer Informationen für die Erstellung von Einzelunternehmen- oder Gruppenabwicklungsplänen
- Artikel 8 — Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Abwicklungsbehörden
- Artikel 9 — Übergangszeitraum
- Artikel 10 — Aufhebung
- Artikel 11 — Inkrafttreten
- Abschluss
- ANHANG I
- ANHANG II — Erläuterungen
- ANHANG III — Einheitliches Datenpunktmodell
- ANHANG IV — Validierungsregeln