Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September 2018
Zur Festlegung von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte (Text von Bedeutung für den EWR.)
- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Begriffsbestimmungen
- Artikel 2 — Standardisierte Formate, Interoperabilität und Sprachen
- Artikel 3 — Antrag auf Offenlegung von Informationen über die Identität der Aktionäre und Antwort
- Artikel 4 — Übermittlung der Einladung zur Hauptversammlung
- Artikel 5 — Bestätigung der Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten in einer Hauptversammlung
- Artikel 6 — Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung
- Artikel 7 — Format der Bestätigung des Eingangs sowie der Aufzeichnung und Zählung der Stimmen
- Artikel 8 — Übermittlung von Informationen über Unternehmensereignisse mit Ausnahme von Hauptversammlungen
- Artikel 9 — Von Emittenten und Intermediären bei Unternehmensereignissen und bei den Verfahren zur Identifizierung der Aktionäre einzuhaltende Fristen
- Artikel 10 — Mindestsicherheitsanforderungen
- Artikel 11 — Inkrafttreten und Geltungsbeginn
- Abschluss
- ANHANG