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Durchführungsverordnung (EU) 2018/708 der Kommission vom 17. April 2018

Zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf die Meldevorlage, die von Geldmarktfondsverwaltern für die nach Artikel 37 der Verordnung (EU) 2017/1131 des Europäischen Parlaments und des Rates durchzuführende Berichterstattung an die zuständigen Behörden zu verwenden ist

(Text von Bedeutung für den EWR)