Delegierte Verordnung (EU) 2018/480 der Kommission vom 4. Dezember 2017
Zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards im Hinblick auf einzig und allein der Absicherung dienende Finanzderivate, die ausreichende Länge der Laufzeit europäischer langfristiger Investmentfonds, die Kriterien für die Einschätzung des potenziellen Käufermarkts und die Bewertung der zu veräußernden Vermögenswerte sowie die Arten und Merkmale der den Kleinanlegern zur Verfügung stehenden Einrichtungen
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Sicherungsderivate
- Artikel 2 — Hinreichende Länge der Laufzeit des ELTIF
- Artikel 3 — Kriterien für die Einschätzung des potenziellen Käufermarkts
- Artikel 4 — Kriterien für die Bewertung der zu veräußernden Vermögenswerte
- Artikel 5 — Einzelheiten zu den für Kleinanleger zur Verfügung stehenden Einrichtungen
- Artikel 6 — Übergangsbestimmungen
- Artikel 7 — Inkrafttreten
- Abschluss