Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission vom 27. November 2017
Zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — SICHERHEITSMAẞNAHMEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG EINER STARKEN KUNDENAUTHENTIFIZIERUNG
- Artikel 4 — Authentifizierungscode
- Artikel 5 — Dynamische Verknüpfung
- Artikel 6 — Anforderungen an die Elemente der Kategorie Wissen
- Artikel 7 — Anforderungen an die Elemente der Kategorie Besitz
- Artikel 8 — Anforderungen an Geräte und Software in Verbindung mit Elementen der Kategorie Inhärenz
- Artikel 9 — Unabhängigkeit der Elemente
KAPITEL III — AUSNAHMEN VON DER STARKEN KUNDENAUTHENTIFIZIERUNG
- Artikel 10 — Zahlungskontoinformationen
- Artikel 11 — Kontaktlose Zahlungen an der Verkaufsstelle
- Artikel 12 — Unbeaufsichtigte Terminals für Nutzungsentgelte und Parkgebühren
- Artikel 13 — Vertrauenswürdige Empfänger
- Artikel 14 — Wiederkehrende Zahlungsvorgänge
- Artikel 15 — Überweisungen zwischen Konten, die von derselben natürlichen oder juristischen Person gehalten werden
- Artikel 16 — Kleinbetragszahlungen
- Artikel 17 — Von Unternehmen genutzte sichere Zahlungsprozesse und -protokolle
- Artikel 18 — Transaktionsrisikoanalyse
- Artikel 19 — Berechnung der Betrugsraten
- Artikel 20 — Aufhebung von Ausnahmen aufgrund der Transaktionsrisikoanalyse
- Artikel 21 — Überwachung
KAPITEL IV — VERTRAULICHKEIT UND INTEGRITÄT DER PERSONALISIERTEN SICHERHEITSMERKMALE DER ZAHLUNGSDIENSTNUTZER
- Artikel 22 — Allgemeine Anforderungen
- Artikel 23 — Erstellung und Übertragung von Sicherheitsmerkmalen
- Artikel 24 — Identitätsüberprüfung des Zahlungsdienstnutzers
- Artikel 25 — Bereitstellung von Sicherheitsmerkmalen, Authentifizierungsgeräten und Software
- Artikel 26 — Verlängerung der personalisierten Sicherheitsmerkmale
- Artikel 27 — Vernichtung, Deaktivierung und Widerruf
KAPITEL V — GEMEINSAME UND SICHERE OFFENE KOMMUNIKATIONSSTANDARDS
Abschnitt 1 — Allgemeine Anforderungen an die Kommunikation
Abschnitt 2 — Besondere Anforderungen an gemeinsame und sichere offene Kommunikationsstandards
- Artikel 30 — Allgemeine Anforderungen an Zugangsschnittstellen
- Artikel 31 — Zugangsschnittstellenoptionen
- Artikel 32 — Anforderungen an eine dedizierte Schnittstelle
- Artikel 33 — Notfallmaßnahmen für eine dedizierte Schnittstelle
- Artikel 34 — Zertifikate
- Artikel 35 — Sicherheit von Kommunikationssitzungen
- Artikel 36 — Datenaustausch
KAPITEL VI — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG