Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1297 der Kommission vom 25. September 2018
Über die Abweichung von der gegenseitigen Anerkennung in Bezug auf die Zulassung für kreosothaltige Biozidprodukte durch Frankreich gemäß Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 5412)