Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017
Über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden
und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND IHRE BEFUGNISSE
- Artikel 5 — Zuständige Behörden und zentrale Verbindungsstellen
- Artikel 6 — Zusammenarbeit innerhalb der Mitgliedstaaten bei der Anwendung dieser Verordnung
- Artikel 7 — Funktion der benannten Stellen
- Artikel 8 — Informationen und Listen
- Artikel 9 — Mindestbefugnisse der zuständigen Behörden
- Artikel 10 — Ausübung der Mindestbefugnisse
KAPITEL III — AMTSHILFEMECHANISMUS
KAPITEL IV — KOORDINIERTER ERMITTLUNGS- UND DURCHSETZUNGSMECHANISMUS BEI WEITVERBREITETEN VERSTÖßEN UND BEI WEITVERBREITETEN VERSTÖßEN MIT UNIONS-DIMENSION
- Artikel 15 — Verfahren für Entscheidungen zwischen Mitgliedstaaten
- Artikel 16 — Allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit
- Artikel 17 — Einleitung koordinierter Aktionen und Benennung eines Koordinators
- Artikel 18 — Gründe für eine Ablehnung der Teilnahme an der koordinierten Aktion
- Artikel 19 — Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen koordinierter Aktionen
- Artikel 20 — Zusagen bei koordinierten Aktionen
- Artikel 21 — Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen koordinierter Aktionen
- Artikel 22 — Abschluss der koordinierten Aktionen
- Artikel 23 — Rolle des Koordinators
- Artikel 24 — Sprachenregelung
- Artikel 25 — Sprachenregelung für die Kommunikation mit den Unternehmern
KAPITEL V — UNIONSWEITE TÄTIGKEITEN
- Artikel 26 — Warnmeldungen
- Artikel 27 — Externe Warnmeldungen
- Artikel 28 — Austausch weiterer für die Erkennung von Verstößen relevanter Informationen
- Artikel 29 — Sweeps
- Artikel 30 — Koordinierung sonstiger Tätigkeiten zur Förderung der Ermittlungen und der Durchsetzung
- Artikel 31 — Austausch von Beamten zwischen zuständigen Behörden
- Artikel 32 — Internationale Zusammenarbeit
KAPITEL VI — GEMEINSAME REGELUNGEN
- Artikel 33 — Verwendung und Offenlegung von Informationen sowie von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen
- Artikel 34 — Verwendung von Beweismaterial und Ermittlungsergebnissen
- Artikel 35 — Elektronische Datenbank
- Artikel 36 — Verzicht auf die Erstattung von Auslagen
- Artikel 37 — Prioritätensetzung bei der Durchsetzung
KAPITEL VII — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG — In Artikel 3 Nummer 1 genannte Richtlinien und Verordnungen