Delegierte Verordnung (EU) 2017/2055 der Kommission vom 23. Juni 2017
Zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Ausübung des Niederlassungsrechts oder des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr durch Zahlungsinstitute
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL 1 — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL 2 — ANTRAG AUF NUTZUNG EINES EUROPÄISCHEN PASSES FÜR ZWEIGNIEDERLASSUNGEN
KAPITEL 3 — ANTRAG AUF NUTZUNG EINES EUROPÄISCHEN PASSES FÜR AGENTEN
KAPITEL 4 — ANTRAG AUF NUTZUNG EINES EUROPÄISCHEN PASSES FÜR DIENSTLEISTUNGEN
KAPITEL 5 — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG I — Format der Identifikationscodes in jedem Mitgliedstaat
- ANHANG II — Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Nutzung eines Europäischen Passes für Zweigniederlassungen, die von Zahlungsinstituten bzw. E-Geld-Instituten gestellt werden
- ANHANG III — Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Nutzung eines Europäischen Passes, die von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten, die Agenten in Anspruch nehmen, gestellt werden
- ANHANG IV — Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Nutzung eines Europäischen Passes, die von E-Geld-Instituten, die Vertreiber in Anspruch nehmen, gestellt werden
- ANHANG V — Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Dienstleistungsfreiheit ohne Agenten oder Vertreiber
- ANHANG VI — Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Tätigkeiten, für die ein Europäischer Pass erforderlich ist, durch eine Zweigniederlassung/einen Agenten/einen Vertreiber eines Zahlungsinstituts bzw. E-Geld-Instituts