Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945 der Kommission vom 19. Juni 2017
Zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für Mitteilungen von und an Wertpapierfirmen, die eine Zulassung beantragen oder besitzen, gemäß der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Benennung einer Kontaktstelle
- Artikel 2 — Einreichung eines Antrags
- Artikel 3 — Eingang des Antragsformulars und Empfangsbestätigung
- Artikel 4 — Anforderung zusätzlicher Angaben
- Artikel 5 — Mitteilung von Änderungen bei den Mitgliedern des Leitungsorgans
- Artikel 6 — Benachrichtigung über die Entscheidung
- Artikel 7 — Inkrafttreten und Anwendung
- Abschluss
- ANHANG I — Formular für den Antrag auf Zulassung als Wertpapierfirma
- ANHANG II — Liste der Mitglieder des Leitungsorgans
- ANHANG III — Benachrichtigung über Änderungen bei den Mitgliedern des Leitungsorgans