Durchführungsverordnung (EU) 2017/1158 der Kommission vom 29. Juni 2017
Zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Verfahren und Formen des Informationsaustauschs der zuständigen Behörden mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 33 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Begriffsbestimmung
- Artikel 2 — Kontaktstellen
- Artikel 3 — Jährliche Übermittlung aggregierter Informationen
- Artikel 4 — Meldeverfahren und -formulare
- Artikel 5 — Ungültigkeitserklärung und Aktualisierung der Berichte
- Artikel 6 — Inkrafttreten und Anwendung
- Abschluss
- ANHANG I — Formular für die jährliche Übermittlung aggregierter und anonymisierter Informationen über alle erfolgten Sanktionen, Maßnahmen und Ermittlungen
- ANHANG II — Format für die Mitteilung verwaltungsrechtlicher oder strafrechtlicher Sanktionen oder sonstiger verwaltungsrechtlicher Maßnahmen, die öffentlich bekannt gegeben wurden