Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017
Über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel,
zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen)Text von Bedeutung für den EWR.- Erwägungsgründe
TITEL I — GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
TITEL II — AMTLICHE KONTROLLEN UND ANDERE AMTLICHE TÄTIGKEITEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN
KAPITEL I — Zuständige Behörden
- Artikel 4 — Benennung zuständiger Behörden
- Artikel 5 — Allgemeine Pflichten hinsichtlich der zuständigen Behörden und der Kontrollbehörden für ökologische/biologische Produktion
- Artikel 6 — Audits der zuständigen Behörden
- Artikel 7 — Recht auf Rechtsbehelf
- Artikel 8 — Verschwiegenheitspflicht der zuständigen Behörden
KAPITEL II — Amtliche Kontrollen
Abschnitt I — Allgemeine Vorschriften
- Artikel 9 — Allgemeine Bestimmungen über amtliche Kontrollen
- Artikel 10 — Der amtlichen Kontrolle unterliegende Unternehmer, Prozesse und Tätigkeiten
- Artikel 11 — Transparenz der amtlichen Kontrollen
- Artikel 12 — Dokumentierte Kontrollverfahren
- Artikel 13 — Schriftliche Aufzeichnungen über die amtlichen Kontrollen
- Artikel 14 — Methoden und Techniken für amtliche Kontrollen
- Artikel 15 — Pflichten der Unternehmer
Abschnitt II — Zusätzliche Anforderungen an amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten in bestimmten Bereichen
- Artikel 16 — Zusätzliche Anforderungen
- Artikel 17 — Besondere Begriffsbestimmungen
- Artikel 18 — Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf die Produktion von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
- Artikel 19 — Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Rückstände relevanter Stoffe in Lebens- und Futtermitteln
- Artikel 20 — Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Artikel 21 — Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf die Tierschutzauflagen
- Artikel 22 — Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf die Pflanzengesundheit
- Artikel 23 — Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf GVO zum Zweck der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln und genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
- Artikel 24 — Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Pflanzenschutzmittel
- Artikel 25 — Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten in Bezug auf die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Produkte
- Artikel 26 — Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten der zuständigen Behörden in Bezug auf die Verwendung der Angaben geschützte Ursprungsbezeichnung, geschützte geografische Angabe und garantiert traditionelle Spezialität
- Artikel 27 — Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden bei neu festgestellten Risiken im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln
KAPITEL III — Übertragung bestimmter Aufgaben der zuständigen Behörden
- Artikel 28 — Übertragung bestimmter Aufgaben der amtlichen Kontrolle durch die zuständigen Behörden
- Artikel 29 — Bedingungen für die Übertragung bestimmter Aufgaben der amtlichen Kontrolle auf beauftragte Stellen
- Artikel 30 — Bedingungen für die Übertragung bestimmter Aufgaben der amtlichen Kontrolle auf natürliche Personen
- Artikel 31 — Bedingungen für die Übertragung bestimmter Aufgaben in Bezug auf andere amtliche Tätigkeiten
- Artikel 32 — Pflichten von beauftragten Stellen und natürlichen Personen
- Artikel 33 — Pflichten der übertragenden zuständigen Behörden
KAPITEL IV — Probenahmen, Analysen, Tests und Diagnosen
- Artikel 34 — Methoden für Probenahmen, Analysen, Tests und Diagnosen
- Artikel 35 — Zweites Sachverständigengutachten
- Artikel 36 — Probenahme bei Tieren und Waren, die durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken zum Verkauf angeboten werden
- Artikel 37 — Benennung amtlicher Laboratorien
- Artikel 38 — Pflichten der amtlichen Laboratorien
- Artikel 39 — Audits der amtlichen Laboratorien
- Artikel 40 — Befreiung bestimmter amtlicher Laboratorien von der Bedingung für die vorgeschriebene Akkreditierung
- Artikel 41 — Befugnisse für die Gewährung einer Befreiung aller von amtlichen Laboratorien verwendeten Methoden für Laboranalysen, -tests und -diagnosen von der Bedingung für die vorgeschriebene Akkreditierung
- Artikel 42 — Befristete Befreiung von den Bedingungen für die vorgeschriebene Akkreditierung amtlicher Laboratorien
KAPITEL V — Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren, die in die Union verbracht werden
- Artikel 43 — Die amtlichen Kontrollen bei in die Union verbrachten Tieren und Waren
Abschnitt I — Andere Tiere und Waren als diejenigen, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Abschnitt II unterliegen
- Artikel 44 — Amtliche Kontrollen bei anderen Tieren und Waren als denjenigen, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Abschnitt II unterliegen
- Artikel 45 — Arten von amtlichen Kontrollen bei anderen Tieren und Waren als denjenigen, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Abschnitt II unterliegen
- Artikel 46 — Probenahme bei anderen Tieren und Waren als denjenigen, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Abschnitt II unterliegen
Abschnitt II — Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren an Grenzkontrollstellen
- Artikel 47 — Tiere und Waren, die an Grenzkontrollstellen amtlich zu kontrollieren sind
- Artikel 48 — Tiere und Waren, die an Grenzkontrollstellen nicht amtlich zu kontrollieren sind
- Artikel 49 — Amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen
- Artikel 50 — Bescheinigungen und Dokumente, die Sendungen und Teilsendungen begleiten müssen
- Artikel 51 — Besondere Bestimmungen für amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen
- Artikel 52 — Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen
- Artikel 53 — Nicht an Grenzkontrollstellen durchgeführte amtliche Kontrollen
- Artikel 54 — Häufigkeit der Dokumentenprüfungen, der Nämlichkeitskontrollen und der Warenuntersuchungen
- Artikel 55 — Entscheidungen über Sendungen
- Artikel 56 — Verwendung des Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) durch die Unternehmer und die zuständigen Behörden
- Artikel 57 — Verwendung des GGED durch die Zollbehörden
- Artikel 58 — Format, Fristen und besondere Bestimmungen für die Verwendung des GGED
- Artikel 59 — Benennung von Grenzkontrollstellen
- Artikel 60 — Verzeichnisse der Grenzkontrollstellen
- Artikel 61 — Aufhebung der Zulassung und Wiederbenennung bestehender Grenzkontrolleinheiten
- Artikel 62 — Aufhebung der Benennung von Grenzkontrollstellen
- Artikel 63 — Aussetzung der Benennung von Grenzkontrollstellen
- Artikel 64 — Mindestanforderungen an die Grenzkontrollstellen
Abschnitt III — Maßnahmen bei dem Verdacht auf einen Verstoß oder bei tatsächlichen Verstößen im Zusammenhang mit Tieren und Waren, die in die Union verbracht werden
- Artikel 65 — Verdacht auf einen Verstoß und verstärkte amtliche Kontrollen
- Artikel 66 — Maßnahmen bei nicht vorschriftsmäßigen Sendungen, die in die Union verbracht werden
- Artikel 67 — Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Tieren und Waren zu ergreifen sind, die aus Drittländern in die Union verbracht werden und ein Risiko darstellen
- Artikel 68 — Folgemaßnahmen nach Entscheidungen über nicht vorschriftsmäßige Sendungen, die aus Drittländern in die Union verbracht werden
- Artikel 69 — Nichtanwendung der von den zuständigen Behörden angeordneten Maßnahmen durch den Unternehmer
- Artikel 70 — Einheitliche Anwendung der Artikel 66, 67 und 68
- Artikel 71 — Sonderbehandlung von Sendungen
- Artikel 72 — Rücksendung von Sendungen
Abschnitt IV — Genehmigung der Kontrollen vor der Ausfuhr
Abschnitt V — Behördliche Zusammenarbeit bei Sendungen aus Drittländern
Abschnitt VI — Besondere Maßnahmen
KAPITEL VI — Finanzierung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten
- Artikel 78 — Allgemeine Bestimmungen
- Artikel 79 — Pflichtgebühren oder -abgaben
- Artikel 80 — Andere Gebühren oder Abgaben
- Artikel 81 — Kosten
- Artikel 82 — Festsetzung der Gebühren oder Abgaben
- Artikel 83 — Erhebung und Anwendung der Gebühren oder Abgaben
- Artikel 84 — Zahlung von Gebühren oder Abgaben
- Artikel 85 — Transparenz
KAPITEL VII — Amtliches Bescheinigungsverfahren
- Artikel 86 — Allgemeine Bestimmungen für das amtliche Bescheinigungsverfahren
- Artikel 87 — Amtliche Bescheinigungen
- Artikel 88 — Unterzeichnung und Ausstellung amtlicher Bescheinigungen
- Artikel 89 — Garantien für die Zuverlässigkeit amtlicher Bescheinigungen
- Artikel 90 — Durchführungsbefugnisse betreffend amtliche Bescheinigungen
- Artikel 91 — Amtliche Attestierungen
TITEL III — REFERENZLABORATORIEN UND REFERENZZENTREN
- Artikel 92 — Beschluss zur Einrichtung eines Referenzlaboratoriums der Europäischen Union
- Artikel 93 — Benennung von Referenzlaboratorien der Europäischen Union
- Artikel 94 — Zuständigkeiten und Aufgaben der Referenzlaboratorien der Europäischen Union
- Artikel 95 — Benennung von Referenzzentren der Europäischen Union für Tierschutz
- Artikel 96 — Zuständigkeiten und Aufgaben der Referenzzentren der Europäischen Union für Tierschutz
- Artikel 97 — Benennung von Referenzzentren der Europäischen Union für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette
- Artikel 98 — Zuständigkeiten und Aufgaben der Referenzzentren der Europäischen Union für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette
- Artikel 99 — Pflichten der Kommission
- Artikel 100 — Benennung nationaler Referenzlaboratorien
- Artikel 101 — Zuständigkeiten und Aufgaben der nationalen Referenzlaboratorien
TITEL IV — AMTSHILFE UND ZUSAMMENARBEIT
- Artikel 102 — Allgemeine Bestimmungen
- Artikel 103 — Verbindungsstellen
- Artikel 104 — Amtshilfe auf Ersuchen
- Artikel 105 — Amtshilfe ohne Ersuchen bei Verstößen
- Artikel 106 — Amtshilfe bei Verstößen, die ein Risiko implizieren oder die einen wiederholten bzw. möglichen schwere Verstoß darstellen
- Artikel 107 — Amtshilfe auf der Grundlage von Informationen von Drittländern
- Artikel 108 — Koordinierungs- und Folgemaßnahmen der Kommission
TITEL V — PLÄNE UND BERICHTE
- Artikel 109 — Mehrjährige nationale Kontrollpläne (MNKP) und eine zentrale MNKP-Stelle
- Artikel 110 — Inhalt der MNKP
- Artikel 111 — Aufstellung, Aktualisierung und Überprüfung der MNKP
- Artikel 112 — Koordinierte Kontrollprogramme, Erfassung von Informationen und Daten
- Artikel 113 — Jahresberichte der Mitgliedstaaten
- Artikel 114 — Jahresberichte der Kommission
- Artikel 115 — Notfallpläne für Lebens- und Futtermittel
TITEL VI — TÄTIGKEITEN DER UNION
KAPITEL I — Kommissionskontrollen
- Artikel 116 — Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten
- Artikel 117 — Berichte der Kommission über Kontrollen in Mitgliedstaaten
- Artikel 118 — Programm für die Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten
- Artikel 119 — Pflichten der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Kommissionskontrollen
- Artikel 120 — Kommissionskontrollen in Drittländern
- Artikel 121 — Häufigkeit der Kommissionskontrollen in Drittländern
- Artikel 122 — Berichte der Kommission über Kontrollen ihrer Experten in Drittländern
- Artikel 123 — Programm für die Kommissionskontrollen in Drittländern
- Artikel 124 — Kontrollen durch Drittländer in Mitgliedstaaten
KAPITEL II — Bedingungen für den Eingang von Tieren und Waren in die Union
- Artikel 125 — Informationen über die Kontrollsysteme von Drittländern
- Artikel 126 — Festlegung zusätzlicher Bedingungen für den Eingang von Tieren und Waren in die Union
- Artikel 127 — Aufnahme in die Liste der Drittländer gemäß Artikel 126 Absatz 2 Buchstabe a
- Artikel 128 — Besondere Maßnahmen für den Eingang bestimmter Tiere und Waren in die Union
- Artikel 129 — Gleichwertigkeit
KAPITEL III — Schulung des Personals der zuständigen Behörden und anderer Behörden
KAPITEL IV — Informationsmanagementsysteme
- Artikel 131 — Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen (IMSOC)
- Artikel 132 — Allgemeine Funktionen des IMSOC
- Artikel 133 — Nutzung des IMSOC im Fall von Tieren und Waren, die bestimmten amtlichen Kontrollen unterliegen
- Artikel 134 — Funktionsweise des IMSOC
- Artikel 135 — Datenschutz
- Artikel 136 — Datensicherheit
TITEL VII — DURCHSETZUNG
TITEL VIII — GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
KAPITEL I — Verfahrensbestimmungen
KAPITEL II — Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Artikel 146 — Aufhebungen
- Artikel 147 — Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 882/2004
- Artikel 148 — Verhältnis zu den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 in Bezug auf die Zulassung von Lebensmittelbetrieben
- Artikel 149 — Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Richtlinien 91/496/EWG und 97/78/EG
- Artikel 150 — Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Richtlinie 96/23/EG
- Artikel 151 — Änderungen der Richtlinie 98/58/EG
- Artikel 152 — Änderungen der Richtlinie 1999/74/EG
- Artikel 153 — Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001
- Artikel 154 — Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und damit zusammenhängende Übergangsmaßnahmen
- Artikel 155 — Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und damit zusammenhängende Übergangsmaßnahmen
- Artikel 156 — Änderungen der Richtlinie 2007/43/EG
- Artikel 157 — Änderungen der Richtlinie 2008/119/EG
- Artikel 158 — Änderungen der Richtlinie 2008/120/EG
- Artikel 159 — Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
- Artikel 160 — Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
- Artikel 161 — Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
- Artikel 162 — Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
- Artikel 163 — Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 652/2014
- Artikel 164 — Änderungen der Verordnung (EU) 2016/429 und damit zusammenhängende Übergangsbestimmungen
- Artikel 165 — Änderungen der Verordnung (EU) 2016/2031 und damit zusammenhängende Übergangsbestimmungen
- Artikel 166 — Übergangsmaßnahmen für die Annahme von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten
- Artikel 167 — Inkrafttreten und Geltungsbeginn
- Abschluss
- ANHANG I — GEBIETE, AUF DIE IN ARTIKEL 3 NUMMER 40 VERWIESEN WIRD, AUSSER FÜR DIE ANWENDUNG VON ARTIKEL 1 ABSATZ 2 BUCHSTABE G
- ANHANG II — SCHULUNG DES PERSONALS DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN
- ANHANG III — MERKMALE DER ANALYSEMETHODEN
- ANHANG IV — KAPITEL I
- ANHANG V — ENTSPRECHUNGSTABELLEN GEMÄSS ARTIKEL 146 ABSATZ 2