Delegierte Verordnung (EU) 2017/591 der Kommission vom 1. Dezember 2016
Zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Anwendung von Positionslimits für Warenderivate
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — BERECHNUNGSMETHODE FÜR DIE GRÖSSE DER NETTOPOSITION EINER PERSON
- Artikel 3 — Aggregierung und Saldierung der Positionen in einem Warenderivat
- Artikel 4 — Methode für die Berechnung der Positionen von Unternehmen innerhalb einer Gruppe
- Artikel 5 — „Dasselbe Warenderivat“ und „erhebliches Volumen“
- Artikel 6 — Mit an Handelsplätzen gehandelten Warenderivaten wirtschaftlich gleichwertige OTC-Kontrakte
- Artikel 7 — Positionen, mit denen direkt mit der Geschäftstätigkeit verbundene Risiken verringert werden
- Artikel 8 — Antrag auf Ausnahme für Positionslimits
KAPITEL III — METHODOLOGIE ZUR BERECHNUNG VON POSITIONSLIMITS DURCH DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN
ABSCHNITT 1 — Festlegung der Richtwerte
- Artikel 9 — Methodologie zur Festlegung des Richtwerts für Limits im Spot-Monat
- Artikel 10 — Lieferbare Menge
- Artikel 11 — Methodologie zur Festlegung des Richtwerts für Limits in anderen Monaten
- Artikel 12 — Offene Kontraktpositionen
- Artikel 13 — Methodologie zur Bestimmung des Richtwerts im Hinblick auf bestimmte Kontrakte
ABSCHNITT II — Für die Berechnung der Positionslimits relevante Faktoren
- Artikel 14 — Bewertung der Faktoren
- Artikel 15 — Neue und illiquide Kontrakte
- Artikel 16 — Laufzeit der Warenderivatkontrakte
- Artikel 17 — Lieferbare Menge der zugrunde liegenden Ware
- Artikel 18 — Gesamtheit der offenen Positionen
- Artikel 19 — Anzahl der Marktteilnehmer
- Artikel 20 — Merkmale des zugrunde liegenden Warenmarkts
- Artikel 21 — Volatilität an den jeweiligen Märkten
- Artikel 22 — Inkrafttreten und Geltungsbeginn