Delegierte Verordnung (EU) 2017/577 der Kommission vom 13. Juni 2016
Zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards für den Mechanismus zur Begrenzung des Volumens und die Bereitstellung von Informationen für Transparenz- und andere Berechnungen
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Gegenstand und Anwendungsbereich
- Artikel 2 — Inhalt der Datenanforderungen und zu meldende Informationen
- Artikel 3 — Häufigkeit der Datenanforderungen und Beantwortungsfristen für Handelsplätze, APA und CTP
- Artikel 4 — Format der Datenanforderungen
- Artikel 5 — Art der zu speichernden Daten und Frist, während der die Handelsplätze, APA und CTP die Daten mindestens speichern müssen
- Artikel 6 — Berichtspflichten für Handelsplätze und CTP für die Zwecke des Mechanismus zur Begrenzung des Volumens
- Artikel 7 — Berichtspflichten der zuständigen Behörden gegenüber der ESMA für die Zwecke des Mechanismus zur Begrenzung des Volumens und der Handelspflicht für Derivate
- Artikel 8 — Berichtspflichten der ESMA für die Zwecke des Mechanismus zur Begrenzung des Volumens
- Artikel 9 — Inkrafttreten und Geltungsbeginn
- Abschluss
- ANHANG