Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom 25. April 2016
Zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- Artikel 1 — Gegenstand und Anwendungsbereich
- Artikel 2 — Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 — Bedingungen für die Bereitstellung von Informationen
- Artikel 4 — Gelegentliche Erbringung von Wertpapierdienstleistungen
- Artikel 5 — Energiegroßhandelsprodukte, die effektiv geliefert werden müssen
- Artikel 6 — Energiederivatkontrakte in Bezug auf Öl und Kohle sowie Energiegroßhandelsprodukte
- Artikel 7 — Sonstige derivative Finanzinstrumente
- Artikel 8 — Derivate gemäß Anhang I Abschnitt C Nummer 10 der Richtlinie 2014/65/EU
- Artikel 9 — Anlageberatung
- Artikel 10 — Merkmale sonstiger Derivatkontrakte in Bezug auf Währungen
- Artikel 11 — Geldmarktinstrumente
- Artikel 12 — Systematische Internalisierer für Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente
- Artikel 13 — Systematische Internalisierer für Schuldverschreibungen
- Artikel 14 — Systematische Internalisierer für strukturierte Finanzprodukte
- Artikel 15 — Systematische Internalisierer für Derivate
- Artikel 16 — Systematische Internalisierer für Emissionszertifikate
- Artikel 16a — Beteiligung an Zusammenführungssystemen
- Artikel 17 — Maßgebliche Beurteilungszeiträume
- Artikel 18 — Algorithmischer Handel
- Artikel 19 — Hochfrequente algorithmische Handelstechnik
- Artikel 20 — Direkter elektronischer Zugang
KAPITEL II — ORGANISATORISCHE ANFORDERUNGEN
ABSCHNITT 1 — Organisation
- Artikel 21 — Allgemeine organisatorische Anforderungen
- Artikel 22 — Einhaltung der Vorschriften (Compliance)
- Artikel 23 — Risikomanagement
- Artikel 24 — Innenrevision
- Artikel 25 — Zuständigkeiten der Geschäftsleitung
- Artikel 26 — Bearbeitung von Beschwerden
- Artikel 27 — Vergütungsgrundsätze und -praktiken
- Artikel 28 — Umfang von persönlichen Geschäften
- Artikel 29 — Persönliche Geschäfte
ABSCHNITT 2 — Auslagerung
ABSCHNITT 3 — Interessenkonflikte
- Artikel 33 — Für einen Kunden potenziell nachteilige Interessenkonflikte
- Artikel 34 — Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten
- Artikel 35 — Aufzeichnung von Dienstleistungen oder Tätigkeiten, die einen nachteiligen Interessenkonflikt auslösen
- Artikel 36 — Finanzanalysen und Marketingmitteilungen
- Artikel 37 — Zusätzliche organisatorische Anforderungen bezüglich Finanzanalysen oder Marketingmitteilungen
- Artikel 38 — Zusätzliche allgemeine Anforderungen bezüglich Emissionsübernahme oder Platzierung
- Artikel 39 — Zusätzliche Anforderungen bezüglich Preisgestaltung der Angebote im Hinblick auf Emission von Finanzinstrumenten
- Artikel 40 — Zusätzliche Anforderungen bezüglich Platzierung
- Artikel 41 — Zusätzliche Anforderungen bezüglich Beratung, Vertrieb und Eigenplatzierung
- Artikel 42 — Zusätzliche Anforderungen bezüglich Darlehen oder Kreditvergabe im Zusammenhang mit Emissionsübernahme und Platzierung
- Artikel 43 — Aufzeichnungen bezüglich Emissionsübernahme oder Platzierung
KAPITEL III — BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT VON WERTPAPIERFIRMEN
ABSCHNITT 1 — Information von Kunden und potenziellen Kunden
- Artikel 44 — Anforderungen an faire, klare und nicht irreführende Informationen
- Artikel 45 — Informationen über die Kundeneinstufung
- Artikel 46 — Allgemeine Anforderungen an Kundeninformationen
- Artikel 47 — Informationen über die Wertpapierfirma und ihre Dienstleistungen für Kunden und potenzielle Kunden
- Artikel 48 — Informationen über Finanzinstrumente
- Artikel 49 — Informationen zum Schutz von Kundenfinanzinstrumenten und Kundengeldern
- Artikel 50 — Informationen über Kosten und Nebenkosten
- Artikel 51 — Gemäß der Richtlinie 2009/65/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 übermittelte Informationen
ABSCHNITT 2 — Anlageberatung
ABSCHNITT 3 — Beurteilung der Geeignetheit und Angemessenheit
- Artikel 54 — Geeignetheitsbeurteilung und Geeignetheitserklärung
- Artikel 55 — Gemeinsame Bestimmungen für die Beurteilung der Geeignetheit bzw. Angemessenheit
- Artikel 56 — Beurteilung der Angemessenheit und damit verbundene Aufbewahrungspflichten
- Artikel 57 — Dienstleistungen mit nichtkomplexen Instrumenten
- Artikel 58 — Vereinbarungen mit Kleinanlegern und professionellen Kunden
ABSCHNITT 4 — Berichtspflichten gegenüber den Kunden
- Artikel 59 — Berichtspflichten bei der Ausführung von Aufträgen, die sich nicht auf die Portfolioverwaltung beziehen
- Artikel 60 — Berichtspflichten bei der Portfolioverwaltung
- Artikel 61 — Berichtspflichten im Hinblick auf geeignete Gegenparteien
- Artikel 62 — Zusätzliche Berichtspflichten bei der Portfolioverwaltung und bei Geschäften mit Eventualverbindlichkeiten
- Artikel 63 — Aufstellungen über Kundenfinanzinstrumente und Kundengelder
ABSCHNITT 5 — Bestmögliche Ausführung
ABSCHNITT 6 — Bearbeitung von Kundenaufträgen
- Artikel 67 — Allgemeine Grundsätze
- Artikel 68 — Zusammenlegung und Zuweisung von Aufträgen
- Artikel 69 — Zusammenlegung und Zuweisung von Geschäften für eigene Rechnung
- Artikel 70 — Unverzügliche, redliche und rasche Ausführung von Kundenaufträgen und Veröffentlichung nicht ausgeführter Kunden-Limitaufträge für auf einem Handelsplatz gehandelte Aktien
ABSCHNITT 7 — Geeignete Gegenparteien
ABSCHNITT 8 — Aufzeichnungen
- Artikel 72 — Aufbewahrung von Aufzeichnungen
- Artikel 73 — Führung von Aufzeichnungen über Rechte und Pflichten der Wertpapierfirma und des Kunden
- Artikel 74 — Führung von Aufzeichnungen über Kundenaufträge und Handelsentscheidungen
- Artikel 75 — Aufbewahrung von Aufzeichnungen über Geschäfte und Auftragsabwicklungen
- Artikel 76 — Aufzeichnung von Telefongesprächen bzw. elektronischer Kommunikation
ABSCHNITT 9 — KMU-Wachstumsmärkte
KAPITEL IV — BETRIEBLICHE VERPFLICHTUNGEN FÜR HANDELSPLÄTZE
- Artikel 80 — Umstände, die erheblichen Schaden für die Interessen der Anleger und das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes darstellen
- Artikel 81 — Umstände, unter denen in Bezug auf ein Finanzinstrument schwerwiegende Verstöße gegen die Regeln eines Handelsplatzes oder marktstörende Handelsbedingungen bzw. Systemunterbrechungen angenommen werden können
- Artikel 82 — Umstände, unter denen eine Verhaltensweise angenommen werden kann, die auf eine laut der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 verbotene Tätigkeit hindeutet
KAPITEL V — POSITIONSMELDUNGEN BEI WARENDERIVATEN
KAPITEL VI — DATENLIEFERPFLICHTEN FÜR DATENBEREITSTELLUNGSDIENSTLEISTER
- Artikel 84 — Verpflichtung, Marktdaten zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen bereitzustellen
- Artikel 85 — Kostenbasierte Bereitstellung von Marktdaten
- Artikel 86 — Verpflichtung, Marktdaten diskriminierungsfrei bereitzustellen
- Artikel 87 — Nutzerabhängige Gebühren
- Artikel 88 — Entbündelung und Disaggregation von Marktdaten
- Artikel 89 — Transparenzpflicht
KAPITEL VII — ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
KAPITEL VIII — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG I — Aufzeichnungen
- ANHANG II — Kosten und Gebühren
- ANHANG III — Verpflichtung von Betreibern von Handelsplätzen, ihre zuständigen nationalen Behörden unverzüglich zu informieren
- ANHANG IV — ABSCHNITT 1