Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017
Zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — REFERENZPREISMETHODEN
- Artikel 6 — Anwendung der Referenzpreismethode
- Artikel 7 — Wahl einer Referenzpreismethode
- Artikel 8 — Referenzpreismethode der kapazitätsgewichteten Distanz
- Artikel 9 — Anpassungen der Entgelte an Einspeisepunkten aus Speicheranlagen, an Ausspeisepunkten in Speicheranlagen, an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen und bei Infrastrukturen zur Beendigung der Isolation im Energiebereich
- Artikel 10 — Bestimmungen für Ein- und Ausspeisesysteme mit mehr als einem Fernleitungsnetzbetreiber innerhalb eines Mitgliedstaats
- Artikel 11 — Bestimmungen für Ein- und Ausspeisesysteme, die mehr als einen Mitgliedstaat umfassen und in denen mehr als ein Fernleitungsnetzbetreiber tätig ist
KAPITEL III — RESERVEPREISE
- Artikel 12 — Allgemeine Bestimmungen
- Artikel 13 — Höhe der Multiplikatoren und saisonalen Faktoren
- Artikel 14 — Berechnung der Reservepreise bei Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität ohne Anwendung von saisonalen Faktoren
- Artikel 15 — Berechnung der Reservepreise bei Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukten für verbindliche Kapazität bei Anwendung saisonaler Faktoren
- Artikel 16 — Berechnung von Reservepreisen für Standardkapazitätsprodukte für unterbrechbare Kapazität
KAPITEL IV — AUSGLEICH DER ERLÖSE
KAPITEL V — PREISFESTSETZUNG FÜR GEBÜNDELTE KAPAZITÄTEN UND FÜR KAPAZITÄTEN AN VIRTUELLEN KOPPLUNGSPUNKTEN
KAPITEL VI — MARKTRÄUMUNGSPREIS UND ZU ZAHLENDER PREIS
KAPITEL VII — BESTIMMUNGEN FÜR KONSULTATIONEN
KAPITEL VIII — BESTIMMUNGEN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG
KAPITEL IX — NEU ZU SCHAFFENDE KAPAZITÄT
KAPITEL X — SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
- Abschluss