Delegierte Verordnung (EU) 2017/389 der Kommission vom 11. November 2016
Zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Parameter für die Berechnung von Geldbußen für gescheiterte Abwicklungen und die Tätigkeiten von CSD in Aufnahmemitgliedstaaten
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Begriffsbestimmungen
- Artikel 2 — Berechnung von Geldbußen
- Artikel 3 — Referenzpreis der Transaktion
- Artikel 4 — Kriterien für die Feststellung der wesentlichen Bedeutung eines CSD
- Artikel 5 — Kriterien für die Feststellung der wesentlichen Bedeutung notarieller Dienstleistungen und der zentralen Kontenführung
- Artikel 6 — Kriterien für die Feststellung der wesentlichen Bedeutung von Abwicklungsdiensten
- Artikel 7 — Ermittlung von Marktwerten
- Artikel 8 — Übergangsbestimmungen
- Artikel 9 — Inkrafttreten und Geltung
- Abschluss
- ANHANG — Sanktionssätze für gescheiterte Abwicklungen