Delegierte Verordnung (EU) 2017/79 der Kommission vom 12. September 2016
Zur Festlegung detaillierter technischer Anforderungen und Prüfverfahren für die EG-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systeme, von auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen selbstständigen technischen eCall-Einheiten und Bauteilen und zur Ergänzung und
Änderung der Verordnung (EU) 2015/758 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Ausnahmen und die anzuwendenden Normen (Text von Bedeutung für den EWR. )- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Gegenstand
- Artikel 2 — Fahrzeugklassen, die nicht mit einem auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-System ausgerüstet werden müssen
- Artikel 3 — Mehrstufen-Genehmigung von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung
- Artikel 4 — Begriffsbestimmungen
- Artikel 5 — Anforderungen und Prüfverfahren für die EG-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Einbaus von auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systemen
- Artikel 6 — Anforderungen und Prüfverfahren für die EG-Typgenehmigung von Bauteilen für auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-Systeme
- Artikel 7 — Anforderungen und Prüfverfahren für die EG-Typgenehmigung von auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen selbstständigen technischen eCall-Einheiten
- Artikel 8 — Pflichten der Mitgliedstaaten
- Artikel 9 — Änderungen der Verordnung (EU) 2015/758
- Artikel 10 — Inkrafttreten und Geltung
- Abschluss
- INHALTSVERZEICHNIS
- ANHANG I — Technische Anforderungen und Verfahren für die Prüfung der Widerstandsfähigkeit von bordeigenen eCall-Systemen bei schweren Unfällen (Prüfung der gravierenden Verzögerung)
- ANHANG II — Bewertung der vollständigen Aufprallprüfung
- ANHANG III — Aufprallfestigkeit von Audioausrüstungen
- Anlage — Prüfsätze
- ANHANG IV — Koexistenz von Drittanbieterdiensten (TPS) und auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systemen
- ANHANG V — Automatischer Auslösemechanismus
- ANHANG VI — Technische Anforderungen zur Kompatibilität von bordeigenen eCall-Systemen mit den Ortungsdiensten der Galileo- und EGNOS-Systeme
- ANHANG VII — Selbsttest des bordeigenen Systems
- ANHANG VIII — Technische Anforderungen und Prüfverfahren im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre und dem Datenschutz
- ANHANG IX — In Artikel 2 genannte Fahrzeugklassen