Delegierte Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission vom 7. April 2016
Zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden, Produktüberwachungspflichten und Vorschriften für die Entrichtung beziehungsweise Gewährung oder Entgegennahme von Gebühren, Provisionen oder anderen monetären oder nicht-monetären Vorteilen
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ANWENDUNGSBEREICH
KAPITEL II — SCHUTZ DER FINANZINSTRUMENTE UND GELDER VON KUNDEN
- Artikel 2 — Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden
- Artikel 3 — Hinterlegung der Finanzinstrumente von Kunden
- Artikel 4 — Hinterlegung von Kundengeldern
- Artikel 5 — Verwendung der Finanzinstrumente von Kunden
- Artikel 6 — Unangemessene Verwendung von Finanzsicherheiten in Form der Vollrechtsübertragung
- Artikel 7 — Regelungen im Bereich der Unternehmensführung zum Schutz der Vermögenswerte von Kunden
- Artikel 8 — Berichte unabhängiger Wirtschaftsprüfer
KAPITEL III — PRODUKTÜBERWACHUNGSANFORDERUNGEN
KAPITEL IV — ANREIZE
KAPITEL V — SCHLUSSBESTIMMUNGEN