Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017
Zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates
und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates- Erwägungsgründe
TITEL I — GEGENSTAND UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
TITEL II — TERRORISTISCHE STRAFTATEN UND STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT EINER TERRORISTISCHEN VEREINIGUNG
TITEL III — STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT TERRORISTISCHEN AKTIVITÄTEN
- Artikel 5 — Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat
- Artikel 6 — Anwerbung für terroristische Zwecke
- Artikel 7 — Durchführung einer Ausbildung für terroristische Zwecke
- Artikel 8 — Absolvieren einer Ausbildung für terroristische Zwecke
- Artikel 9 — Reisen für terroristische Zwecke
- Artikel 10 — Organisation oder sonstige Erleichterung von Reisen für terroristische Zwecke
- Artikel 11 — Terrorismusfinanzierung
- Artikel 12 — Andere Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
TITEL IV — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU TERRORISTISCHEN STRAFTATEN, STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT EINER TERRORISTISCHEN VEREINIGUNG UND STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT TERRORISTISCHEN AKTIVITÄTEN
- Artikel 13 — Bezug zu terroristischen Straftaten
- Artikel 14 — Beihilfe, Anstiftung und Versuch
- Artikel 15 — Strafen gegen natürliche Personen
- Artikel 16 — Mildernde Umstände
- Artikel 17 — Verantwortlichkeit juristischer Personen
- Artikel 18 — Sanktionen gegen juristische Personen
- Artikel 19 — Gerichtsbarkeit und Strafverfolgung
- Artikel 20 — Ermittlungsinstrumente und Einziehung
- Artikel 21 — Maßnahmen gegen eine öffentliche Aufforderung darstellende Online-Inhalte
- Artikel 22 — Änderungen des Beschlusses 2005/671/JI
- Artikel 23 — Grundrechte und Grundfreiheiten
TITEL V — BESTIMMUNGEN ÜBER DEN SCHUTZ, DIE UNTERSTÜTZUNG UND DIE RECHTE DER OPFER DES TERRORISMUS
TITEL VI — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss