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Beschluss (EU) 2017/176 der Kommission vom 25. Januar 2017

Zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 303)

(Text von Bedeutung für den EWR)