Durchführungsverordnung (EU) 2016/2286 der Kommission vom 15. Dezember 2016
Zur Festlegung detaillierter Vorschriften über die Anwendung der Regelung der angemessenen Nutzung und über die Methode zur Prüfung der Tragfähigkeit der Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge sowie über den von Roaminganbietern für diese Prüfung zu stellenden Antrag (Text von Bedeutung für den EWR )
- Erwägungsgründe
ABSCHNITT I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ABSCHNITT II — REGELUNG DER ANGEMESSENEN NUTZUNG
ABSCHNITT III — ANWENDUNG UND METHODE ZUR BEWERTUNG DER TRAGFÄHIGKEIT DER ABSCHAFFUNG DER ROAMINGAUFSCHLÄGE AUF DER ENDKUNDENEBENE
- Artikel 6 — Daten für den Antrag auf Genehmigung zur Erhebung eines Roamingaufschlags, den ein Roaminganbieter gemäß Artikel 6c Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 stellt, um die Tragfähigkeit seines inländischen Entgeltmodells sicherzustellen
- Artikel 7 — Bestimmung der roamingbedingten Kosten der Bereitstellung regulierter Endkundenroamingdienste
- Artikel 8 — Zurechnung von gemeinsamen Kosten und Gemeinkosten der Endkundenebene zur Bereitstellung regulierter Endkundenroamingdienste
- Artikel 9 — Bestimmung der Einnahmen aus der Bereitstellung regulierter Endkundenroamingdienste
- Artikel 10 — Prüfung von Anträgen auf Genehmigung zur Erhebung eines Roamingaufschlags, die Roaminganbieter gemäß Artikel 6c Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 stellen, um die Tragfähigkeit ihres inländischen Entgeltmodells sicherzustellen
ABSCHNITT IV — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Artikel 11 — Beobachtung der Regelungen der angemessenen Nutzung und der Anträge auf Genehmigung zur Erhebung eines Roamingaufschlags, die Roaminganbieter gemäß Artikel 6c Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 stellen, um die Tragfähigkeit ihres inländischen Entgeltmodells sicherzustellen
- Artikel 12 — Überprüfung
- Artikel 13 — Inkrafttreten
- Abschluss
- ANHANG I
- ANHANG II