Delegierte Verordnung (EU) 2016/2021 der Kommission vom 2. Juni 2016
Zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für den Zugang im Zusammenhang mit Referenzwerten (Text von Bedeutung für den EWR )
- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Informationen, die CCP oder Handelsplätzen zur Verfügung zu stellen sind
- Artikel 2 — Allgemeine Bedingungen im Zusammenhang mit Informationen, die aufgrund einer Lizenzierung zentralen Gegenparteien und Handelsplätzen zur Verfügung zu stellen sind
- Artikel 3 — Differenzierung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 4 — Weitere Bedingungen, unter denen der Zugang gewährt wird
- Artikel 5 — Standards, die Anhaltspunkte dafür liefern, wie nachgewiesen werden kann, dass ein Referenzwert neu ist
- Artikel 6 — Inkrafttreten und Geltungsbeginn
- Abschluss