Delegierte Verordnung (EU) 2016/1450 der Kommission vom 23. Mai 2016
Zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Kriterien im Zusammenhang mit der Methode zur Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Festlegung des erforderlichen Verlustabsorptionsbetrags
- Artikel 2 — Festlegung des zur weiteren Einhaltung der Zulassungsbedingungen, zur Fortführung der Geschäftstätigkeiten und zur Aufrechterhaltung des Vertrauens des Marktes in das Institut erforderlichen Betrags
- Artikel 3 — Ausnahmen vom Bail-in oder teilweise Übertragung als Hindernis für die Abwicklungsfähigkeit
- Artikel 4 — Geschäftsmodell, Refinanzierungsmodell und Risikoprofil
- Artikel 5 — Größe und systemische Risiken
- Artikel 6 — Beiträge des Einlagensicherungssystems zur Finanzierung der Abwicklung
- Artikel 7 — Kombinierte Bewertung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- Artikel 8 — Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
- Artikel 9 — Inkrafttreten
- Abschluss